Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Total: Gemeinde: Gebäudesteuer Bodensteuer (eigentliche Grundsteuer) Die Grundsteuerbelastung betrug bis 1918 mit Ausnahme der Jahre 1872/73 lediglich 1 %o des Katasterwertes und belastete den Grundbe- sitz nicht allzu stark.78 Da aber neben dieser Landessteuer auch die Ge- meinden ausschliesslich Grundsteuern erhoben, die um ein Vielfaches höher als die Landessteuer waren, litt besonders die Landwirtschaft unter der enormen Steuerbelastung.79 Die Gemeindesteuern gliederten sich in die eigentlichen Gemeinde- umlagen und die Wuhrsteuern der Rheingemeinden. Die gesetzliche Grundlage für die Gemeindeumlagen bildete Paragraph 78 des Ge- meindegesetzes vom 24. Mai 1864.80 Danach konnte der Gemeinderat, wenn die Ausgaben nicht durch die herkömmlichen Einnahmen (Kapi- talzinse und Erlöse aus dem Gemeindenutzen) gedeckt wurden, Ge- meindeumlagen erheben. Umlagen konnten auf Familien, Haushaltun- gen, Hausnummern oder auf die einzelnen Grundstücke entweder nach dem Steuerkapital oder der Fläche gelegt werden.81 In der Praxis be- zogen sich die Umlagen fast ausschliesslich auf den Boden und dessen Steuerwert.82 Sie stellten also eine Grundsteuer dar. Die Ansätze für Ge- meindeumlagen bewegten sich zwischen 2 bis 6 % des Steuerkapitals.83 Für die Wuhrsteuer galten die Bestimmungen des Rheinwuhrgesetzes vom 28. Oktober 1865, wonach für die Wuhrbauten der gesamte im Gemeindegebiet gelegene Grundbesitz nach seinem Steuerwert und die einzelnen, am Gemeindenutzen teilhabenden Haushaltungen aufzu- 78 Vgl. Anhang Nr. 81, S. 259 - 261. 79 «Jahresbericht über die Thätigkeit des Liechtensteinischen Landwirth- schaftlichen Vereins im Jahre 1889», Buchs 1890, S. 13 - 17. 80 LGBL Jg. 1864, Nr. 4. 81 a. a. O. 82 MLV Nr. 1. Januar 1898, S. 4. — Ausser den Gemeindeumlagen bezog Vaduz 1890 Holzauflagen, Weidegelder, Gemeindeteil- und Gemeindewerkumla- gen; Balzers bezog Weidegeld; Triesen erhob eine Kopfsteuer von 5 fl 50 kr; Triesenberg verlangte eine Haushalt- und eine Kopfsteuer. (LRA 1890/ ad Nr. 1596. Übersicht über die Gemeindeumlagen; 1890). 83 MLV Nr. 1. Januar 1898, S. 4. - 1882 erhoben die Gemeinden folgende Umlagen: Balzers 2%, Triesen 3 °/o, Triesenberg 6 °/o, Vaduz 3%, Schaan 2.8 °/o, PLanken 4 °/o, Mauren 4%, Eschen 3 °/o, Gamprin 6.9 Vo, Ruggell 2.5 %> und Schellenberg 5 °/o vom Steuerkapital. (LRA 1882/Nr.- 1238. 12. Sept. 1882. Steuerverzeichnis). 
Mauren 11'875.20 fl 38'020.65 fl Schellenberg 4'426.55 fl 18'881.92 fl Gamprin 4'290.05 fl 23'431.11 fl Ruggell 5'912.28 fl 32'836.89 fl 
49'895.85 fl 23'308.47 fl 27721.16 fl 38714.17 fl Liechtenstein 109'832.41 fl 375'581.66 fl 
485'414.07 fl 402
	        

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