Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

billiger verkauft werden, als es die k. k. Salzlegstätte in Feldkirch ab- gab (Monopolpreise !).170 Im Zusammenhang mit den Verhandlungen von 1863 über die Er- neuerung des Zollvertrages hatte sich Liechtenstein auch mit der Frage des Salzbezugs aus der Schweiz befasst.171 Schliesslich blieb es beim Bezug aus Österreich. Auf die Dauer des neuen Vertrages wurde das Maximalbezugsquantum auf 500 Fass erhöht. Die übrigen Bestimmun- gen blieben wie bisher bestehen.172 Im Zollvertrag von 1876 wurde eine jährliche österreichische Salzlieferung von «beiläufig 134'000 Kilo Speisesalz in Säcken zu 84 Kilo» vereinbart. Der Preis pro Sack betrug 3 fl 79 kr ö. W. Dungsalz wurde von Österreich nach Bedarf geliefert. Im übrigen behielten die alten Vereinbarungen ihre Gültigkeit weiter- hin.173 Bei diesen Salzlieferungsbestimmungen blieb es mit geringfügi- gen Abänderungen bis zum Ersten Weltkrieg. 3. Steuerwesen1 Den Steuern kam innerhalb des Staatshaushaltes eine wichtige Be- deutung zu.u Sie beeinflussten aber auch die Wirtschaft des Landes, indem sie Landtwirtschaft, Gewerbe und Industrie, sowie die Konsu- menten mehr oder weniger stark belasteten. Die Beträge der einzelnen Steuerarten im Verlaufe des Jahrhunderts und deren Stellenwert im staatlichen Haushalt werden im Anhang tabellarisch dargestellt.2 Im folgenden soll die Entwicklung der Steuerordnung in Liechtenstein auf- gezeigt werden. 170 Österreich musste darauf bedacht sein, dass das Salz in Liechtenstein nicht billiger abgegeben wurde als auf seinem Staatsgebiet. Nur so konnte ein illegaler Salzverkauf von Liechtenstein nach Vorarlberg unterbunden werden. 171 LRA 1863/Nr. 313, 345, 352, 360, 378. 172 Zollerneuerungvertrag vom 23. Dez. 1863, Separatartikel 2. LGBl. Jg. 1864, Nr. 6. 173 Zollerneuerungsvertrag vom 3. Dez. 1876, Art. 6. - LGBl. Jg. 1876, Nr. 3. 1 Literatur: Albert Schädler, Die Tätigkeit des liechtensteinischen Land- tags im 19. Jahrhundert. JBL 1 (1901), S. 119-124. JBL 3 (1903, S. 8 f., S. 19, S. 40-42, S. 61 f., S. 68-70, S. 83-85. JBL 4 (1904), S. 14-16, S. 60-63. JBL 12 (1912), S. 9 f., S. 22-24. JBL 21 (1921), S. 33. Josef Ospelt, Das Legerbuch oder Steuerbuch vom Jahre 1584. JBL 30 (1930), S. 5 — 43. Paul Daimler, Die Einnahmebeschaffung im Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein, Stuttgart 1926. S. 44-80. Wolfgang Hoch- m u t h, Das Steuersystem im Fürstentum Liechtenstein, Tübingen 1964. (Maschinengeschr. Diplomarbeit). la Vgl. Anhang Nr. 76, S. 230 - 237. 2 Anhang Nr. 81, S. 259-261. 388
	        

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