Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

aus der Schweiz nach Österreich zu verhindern. Das Fürstentum hatte auch das «österreichische Tabak- und Zollgefälle» durch strenge Mass- nahmen gegen Schmuggel zu schützen.162 Ende 1832 wurde der private Salzverlad aufgehoben. Der Salzverleger hatte seit Vertragsabschluss pro Fass 5 kr Zoll und 42 kr als Beitrag in den Schulfonds entrichtet. Ab 1833 übernahmen die Gemeinden den Salzverschleiss. Seit 1837 hob das Rentamt zusätzlich zu Zoll und Schulfondsbeitrag noch einen Salz- aufschlag, die sog. «Salzsteuer» ein.163 Schon bald nach Vertragsabschluss zeigte es sich, dass die festgelegte Maximalmenge nicht ausreichte, um den liechtensteinischen Salzbedarf zu decken. Mit dem warnenden Hinweis, dass Schmuggel die Ursache für den vermehrten Salzbedarf sei, gewährte Österreich aber die jähr- lichen Mehrlieferungen von 50 — 60 Fass.164 Ende 1839 wurde der Salz- lieferungsvertrag auf weitere 10 Jahre erneuert (1. November 1839 — 31. Oktober 1849).165 Der Salzpreis betrug wie bisher 13 fl pro Fass ä 475 Pfund. Der Minimalbezug wurde auf 360, der Maximalbezug auf 460 Fässer festgelegt.166 1843 wurde der Salzpreis auf 12 fl RW,167 1 84 7 auf 9 fl RW gesenkt.168 Die 1849 fällige Verlängerung des Salzlieferungs- vertrages verzögerte sich wegen der österreichischen Forderung nach Zahlung in Silbergeld. Nach längerem Hin und Her nahm Österreich schliesslich von seinen Forderungen Abstand, und der Vertrag konnte Ende 1850 für die Zeit vom 1. November 1849 bis 31. Oktober 1854 zu den bisherigen Bedingungen erneuert werden.1683 Mit Abschluss des Zollvertrages von 1852 wurde die Salzlieferung ein Bestandteil dieses Vertrages.169 Der Vertrag von 1849 wurde auf die Dauer des Zollvertrages mit abgeänderten Bedingungen verlängert. Da- nach erhielt Liechtenstein nun auch das ihm bisher verweigerte Vieh- und Dungsalz geliefert. Das Salz wurde zum Selbstkostenpreis der Salz- legstätte Feldkirch abgegeben und durfte von der liechtensteinischen Obrigkeit höchstens um die Frachtkosten von Feldkirch nach Vaduz 162 a. a. O. 163 LRA Rechnungsbücher. 164 LRA NR 10/3. Mehrere Akten. 165 LRA NR 10/3. 4. Dez. 1839. K. k. Kamerai-Bezirks-Verwaltung für Vorarl- berg an OA. 166 a. a. O. 167 LRA NR 10/3. 20. Mai 1843. K. k. Haus- Hof- und Staatskanzlei an HKW. (Kopie). 168 LRA NR 10/3. 13. März 1847. Staatskanzler Metternich an HKW. (Kopie). 168a LRA NR 10/3. 26. Okt. 1850. K. k. Aussenministerium an HKW (Kopie). 169 Zollvertrag vom 5. Juni 1852, Separatartikel 2. - Vgl. Anhang Nr. 78, S. 242 - 254. 387
	        

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