Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Eröffnung der Eisenbahn durch Liechtenstein und Vorarlberg das obere Inntal seinen Bedarf aus der Schweiz nicht mehr über den Arlberg, sondern über Lindau-München-Kufstein beziehe. Die Güter würden plombiert durch Vorarlberg spediert und erst in Kufstein verzollt. We- gen der ungleichen Stellung der beiden Vertragspartner und der viel grösseren Vorteile Österreichs wurde eine Minimalgarantie von 3.75 fl pro Kopf der Bevölkerung gefordert. Diese Forderung sei umso mehr berechtigt, als Liechtenstein von Österreich Salz zu einem Preis beziehe, der wesentlich über den schweizerischen Preisen liege. -— Die Kosten für das Zollamt Vaduz müsse künftig Österreich übernehmen. 1863 sei die Rentabilität dieser Zollstätte noch ungewiss gewesen; sie sei nun Auf Liechtenstein entfallen: an Zöllen . 6'002.87 an Verzehrungssteuer 8'987.15 an Tabakmonopolertrag 7'440.91 an Schiesspulvermonopolertrag . 48.45 Gesamtanteil 22'479.38 davon ab 10% Verwaltungskosten 2'247.93 Reinanteil 20'231.45 Abzug für Vintschgau: trifft für gesamtes Zollgebiet 42'211.14 trifft für Liechtenstein 3'341.— Zollertrag im gesamten Zollgebiet: Bruttoertrag der Zölle 157'386.03 Gesamtkosten der Zollämter (ohne Vaduz !) 30'662.10 Reinertrag der Zölle 126'633.42 abzüglich Vintschgauer Drittel 42*211.14 Zollertrag zur Verteilung 84'422.28 Einnahmen der liechtensteinischen Zollämter : a) An Ein- und Ausfuhrzöllen : Balzers 424.43 Vaduz 213.79 Schaan 6734.07 Bendern 11'567.56 zusammen 18'939.85 b) an Verzehrungssteuer: 1'157.86 c) Gesamteinnahmen in Liechtenstein: 20'097.71 Regiekosten der Liechtensteiner Zollämter: vom gesamten Zollgebiet getragen: 3'033.31 von Liechtenstein getragen: 819.52 total: 3'852.83 377
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.