Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

als annehmbar bezeichnet werden.90 In Vaduz und Schaan wurden Zollämter II. Klasse errichtet.903 Die Einnahmen Liechtensteins aus der Zollvereinskassa stiegen in der Folge stetig an.91 Die Industrialisierung des Landes machte unter dem österreichischen Zollschutz bedeutende Fortschritte. 1874 zahlten die drei liechtensteinischen Industriebetriebe an ihre insgesamt 250 Arbei- ter 54'000 fl Lohngelder.92 Ungünstiger gestaltete sich nach wie vor die Lage des Gewerbes. Es war mit einer Ausnahme nicht in der Lage, sich für den Export nach Österreich auszubauen und zu entwickeln.93 Das Handelsgewerbe litt besonders stark unter den Zollschranken gegen die Schweiz. Österreich hatte in Liechtenstein ein neues Absatzgebiet gewonnen, während Liechtenstein nur wenig nach Österreich verkau- fen konnte.94 Die Hauptprodukte des Fürstentums, Wein und Vieh, hielten die starke österreichische Konkurrenz nur schwer aus und wur- den vorteilhafter nach der Schweiz verkauft.93 Trotz der verschiedenen Nachteile, die die Zolleinigung mit Österreich nach wie vor mit sich brachte, war zu Beginn der 70-er Jahre kaum mehr Widerstand gegen den Zollvertrag vorhanden. Die Änderungen im Erneuerungsvertrag von 1863 hatten ihre Wirkung nicht verfehlt. Die Erneuerung des österreichisch- liechtensteinischen Zoll- und S t e u e r v e r e i n s vom 3. Dezember 1876 Seit 1873 befasste sich der Landtag mit der Erneuerung des bestehen- den Zollvertrages, der Ende 1875 ablief.96 Auf Aufforderung des Land- tagspräsidiums stellten einige Gewerbetreibende erneut die Verluste zusammen, die Liechtenstein durch die österreichische Zollgrenze jähr- lich erlitt. Sie errechneten eine Summe von mehr als 30'000 fl. Einen Antrag auf Loslösung von Österreich stellten die Gewerbsleute nicht.97 90 a. a. O., Separatartikel 2. - LRA 1863/Nr. 925. 28. Oktober 1863. Kommis- sionsbericht. 90a a. a. O., Separatartikel 4. 91 Vgl. Anhang Nr. 76, S. 230 - 237. 92 Vgl. oben, S. 367 ff. 93 Vgl. oben, S. 198 ff. Eine Ausnahme bildete die Hafnerei bzw. Tonwaren- fabrik in Nendeln, die den österreichischen Zollschutz für Tonwaren ge- noss und nach Vorarlberg exportieren konnte. (Vgl. oben, S. 248 f.). 94 Vgl. oben, S. 227 ff. 95 Vgl. oben, S. 202-211. 96 LRA Landtagsakten 1873 ff. 97 LRA 1876/Nr. 1533. 31. Dez. 1873. Zusammenstellung. Unterzeichnet von Felix Real und Ferdinand Walser. — Zur Verlustsumme von 30'458 fl wur- den als Nachtrag noch 12'QGO fl an Garnzöllen gerechnet, die die hiesigen Fabriken entrichteten. 375
	        

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