Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

den.15 Am 29. Dezember 1813 erhielt das Oberamt die Mitteilung, «dass S. Durchlaucht den auf Verlarigen des französischen Hofes eingeführten Zoll von Trianon nach dem Beyspiel der verbündeten Mächte wieder aufgehoben habe, so dass von diesen darunter begriffenen Waren nur der vorhin bestandene gewöhnliche Transito und Consumo Zoll künftig zu entrichten sei».lß •—• Eine kleine Ergänzung erfuhr das liechtenstei- nische Zollsystem mit der Einführung des «Kleinzolls». Gemäss Gesetz vom 25. September 1811 zahlte jede Haushaltung für jene Waren, die sie in kleineren Mengen ein- oder ausführte, jährlich 6 Kreuzer. Diese einheitliche Abgabe wurde verlangt, da sich der Zoll für kleine Quanti- täten nicht bestimmen Hess.17 Der «Kleinzoll» brachte dem Rentamt jährlich etwas mehr als 100 fl ein.18 Bis 1848 besorgte das Rentamt die gesamte Zollverwaltung. Es erliess Verwaltungs- und Finanzbestimmungen und besoldete die Zoll- und Weggeldeinnehmer. Die Einnahmen flössen in die fürstlichen Renten. Seit 1846 überliess der Fürst den Überschuss aus Zoll- und Weggeldern (nach Abzug der Zollverwaltungs- und Strassenbaukosten!) dem Land.18a Durch Erlass vom 7. April 1848 erklärte er das Zoll- und Weggeldge- fälle zum Staatseinkommen.18b Das Gefälle wurde von nun an bis zum Abschluss des Zollvertrages von 1852 jedes Jahr neu verpachtet.180 Zoll - und handelspolitische Lage und deren Auswirkungen Solange sich die Bevölkerung weitgehend selbst versorgte und das Land als reiner Agrarstaat kaum auf wirtschaftliche Beziehungen mit den Nachbarstaaten angewiesen war, hatten die Zölle, vom Einfluss auf den Durchgangsverkehr abgesehen, praktisch nur fiskalische Be- deutung. Als aber seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert die Urproduk- tion zur Selbstversorgung nicht mehr ausreichte, machte sich die un- günstige zoll- und handelspolitische Lage des Kleinraumes zunehmend 15 Die Tarife für englische Kolonialwaren waren pro Zentner angesetzt: für amerikanische Baumwolle = 180 fl, für weissen Zucker = 90 fl, für «brau- nen Tee» = 202 fl 30 kr, für Kaffee = 90 fl, für Kakau = 225 fl etc. (HKW S 312. 12.Nov. 1810. OA an HKW). - Von 1810 bis 1813 nahm Liech- tenstein insgesamt 2'329 fl an «Kolonialwa'renzoll» ein. (LRA SR S 2. ad Nr. 37 pol. 25. Febr. 1819. Übersicht über Zolleinnahmen). 16 HHStA KI. B. Fz. 6a. 29. Dez. 1813. Staatskanzlei an OA. 17 LRA LBS, S. 199. 18 LRA Rechnungsbücher. 18a LRA Rechnungsbücher 18b LRA NS 1848. Punkt 13 des Erlasses. Vgl. Textwiedergabe im Anhang Nr. 42, S. 122-125. 18c LRA .Rechnungsbücher. — Das Gefälle war 1849 an Johann Georg Lingg aus Schaan um 5'420 fl, 1850, 1851 und 1852 an Martin Josef Marxer (ehemali- ger Zoller) aus Schaanwald um 5'160 fl, bzw. 4700, bzw. 4'490 fl verpachtet 363
	        

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