Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Transitzoll. Bisher beschränkten Reichsgesetze eine Erhöhung dieses Zolls. Mit der Erlangung der Souveränität und nach der Auflösung des Deutschen Reiches (1806) war Liechtenstein frei, den Durchfuhrszoll massiv zu erhöhen. Das Oberamt plante auch ursprünglich eine Anglei- chung der liechtensteinischen Zölle an den bayrischen Tarif, was einer 20- bis 40-fachen Erhöhung gleichgekommen wäre.10 Da man aber den Durchgangsverkehr nicht an die schweizerische Talseite verlieren wollte, sah man schliesslich von einer so starken Tariferhöhung ab. Die Zoll- sätze wurden, im Vergleich zu Vorarlberg nur leicht angehoben. Die- selben Sätze galten auch für die Ein- und Ausfuhr von Waren. Neu ein- geführt wurde der «Consumozoll», ein Einfuhrzoll von «Luxuswaren». Er erfasste zur Hauptsache Salz und Tabak, aber auch andere von den einheimischen Händlern importierte Waren.11 Der Ertrag war bei dem geringen Verbrauch im Lande sehr niedrig.12 Als weitere Neuerung schuf man neue Zollstationen. Zu den bestehenden Zollämtern, dem Hauptzollamt Vaduz, dem Grenzzollamt Balzers, dem Zollamt zu Ro- fenberg und dem Rhein- und Landzoll Ruggell,13 gesellten sich ein zweites Zollamt in Balzers und ein Grenzzoll in Schaan. Die Nendler Zollstätte wurde nach Schaanwald an die Grenze verlegt.14 Entgegen anfänglichen Vorstellungen brachte die Zollreorganisation von 1808 keine umwälzenden Neuerungen, sondern lediglich eine Ausweitung der Kontrollmassnahmen und Tariferhöhungen. Die Zollordnung von 1808 blieb bis 1852 im wesentlichen bestehen. Die französische Konti- nentalsperre hatte keinen Einfluss auf die Wirtschaft des Landes, da man in Liechtenstein keinen Handel mit Waren betrieb, die von der Sperre betroffen waren. Man hatte lediglich darauf zu achten, dass keine englischen Waren heimlich durchgeführt oder aufbewahrt wur- 10 a.a.O.; 1 Malter Getreide (ca. 2 Zentner) war bisher mit 2 Pfennigen zu verzollen. Nach bayrischem Tarif (pro Wegstunde 4 kr.) hätte Liechtenstein (5V2 Wegstunden) 21 Kreuzer einziehen können. 11 LRA LBS, S. 193-199. Zollgesetz und -Ordnung vom 5. Juni 1808 sind weder in Vaduz noch in Wien vorhanden, so dass man auf Schupplers Landes- beschreibung angewiesen ist, die die Gesetze und Vorschriften von 1808 dem Inhalt nach wiedergibt. 12 Der Consumzoll erreichte bis zu seiner Aufhebung (1852) nie 100 fl. Er be- trug beispielsweise 1812 19 fl, 1822 39 fl, 1832 84 fl, 1842 88 fl und 1848 41 fl. 13 Der Rheinzoll in Ruggell wurde von den auf dem Rhein geflössten Waren nach einem eigenen Tarif erhoben. Der Ruggeller Landzoll (Warenverkehr Bendern-Ruggell-Bangs) unterstand dem allgemeinen Tarif. (LRA LBS, S. 199 f.). — Nach altem Tarif wurde in Ruggell von jedem Floss, ob gross oder klein, ob mit vielen oder wenigen Waren beladen, 8 Kreuzer verlangt. Ab 1. Januar 1817 wurde von jedem Floss nebst dem Warenzoll 6 Kreuzer verlangt, von einem Floss, das lediglich dem Holztransport diente, je nach Grösse 12 — 24 Kreuzer. Das geladene Holz wurde zusätzlich mit 3 Kreuzern pro Klafter berechnet. (HKW 1816/Nr. 6460. 31. Dez. 1816. HKW an OA). 14 LRA LBS, S. 199 f. 362
	        

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