Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

einnahmen im öffentlichen Finanzhaushalt soll hier nicht eingegangen werden. Die Zolleinnahmenentwicklung ist aus dem Anhang tabella- risch ersichtlich.2 Zollorganisation Bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts kannte man in Liechtenstein kein Zollsystem der geschlossenen Landesgrenzen, sondern nur ein solches nach Strassenzügen. Die Zoll- und Weggeldstationen kontrol- lierten den Verkehr auf der Landstrasse und den sog. «Anhangstrassen», die über den Rhein in die benachbarte Schweiz führten.3 Erst seit der Reorganisation des Zollwesens in den Jahren 1791 und 1808 begann sich allmählich ein Übergang zum Grenzzollsystem abzuzeichnen, das erst 1852 mit der österreichisch-liechtensteinischen Zolleinigung voll- ständig eingeführt wurde. Das alte Zollwesen hängt eng mit der Ver- kehrsgeschichte des Landes zusammen. An Zollarten kannte man den «Warendurchfuhrs- oder Transitzoll» und den «Wegzoll» bzw. das «Weggeld». Auf ein- und ausgeführte Waren wurde ebenfalls ein Zoll erhoben, der gleich angesetzt war wie der Transitzoll.4 Da dem Lande sehr an einem regen Durchgangsverkehr gelegen war, durfte es die Tarife nie so hoch ansetzen, dass sie verkehrshemmend wirken konn- ten.5 Die Tarife waren niedrig und erfuhren bis 1852 keine wesentlichen Änderungen.6 Die Reorganisation des Zollwesens im Jahre 1791 entsprach einem dringenden Bedürfnis. Da früher auf den äusserst schlechten Wegen nur Saumtransport möglich gewesen war, hatte man auch die Tarife nach dem Saum eingerichtet. Nach dem Ausbau der Durchgangsstrasse 2 Über die Bedeutung der Zolleinnahmen für die Staatsfinanzen vgl. Anhang Nr. 76, S. 230-237. 3 Der Hauptzoll lag seit dem Mittelalter in Vaduz. Die übrigen Zollstätten sollten lediglich den Warenverkehr erfassen, der nicht durch Vaduz ging. Es waren dies um 1800 die Stationen Balzers, Nendeln, Rotenberg und Ruggell. 4 LRA AR Nr. 7, Fasz. 6/12. 3. April 1798. OA an HKW. 5 Vgl. oben, S. 328 - 334. 6 Die «Hochfürstlich-Liechtensteinische Zoll-Tafel» vom 10. Mai 1762 (LRA AR Nr. 7. Fasz. 6/9) umfasste 119 Positionen zwischen 1 Pfennig (1 Viertel Schmalz) und 16 Kreuzern (1 Karren Glas). Ein Saum Getreide war bei- spielsweise mit 1 Kreuzer und 2 Pfenningen, 1 Fuder Landwein mit 6 Kreu- zern und 1 Hengst mit 4 Kreuzern zu verzollen. — Gemäss Zolltarif von 25. Januar 1791 (LRA AR Nr. 7, Fasz. 6/12) zahlte man für 1 Saum Getreide 2 Kreuzer, für ein Fuder Wein 7 Kreuzer und für 1 Hengst 4 Kreuzer Zoll. Der Tarif vom 5. Juni 1808 (LRA LBS, S. 193 - 199) umfasste 191 Positionen. Das Malter Getreide war beispielsweise mit 2 Kreuzern, das Fuder Land- wein mit 12 Kreuzern, ein Hengst mit 8 Kreuzern zu verzollen. Die Zoll- erhöhungen von 1808 sind als Reaktion auf die massiven Zollerhöhungen in Vorarlberg zu verstehen. 359
	        

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