Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

künfte, insbesondere durch die Gewerbesteuer,20 ersetzt. Schliesslich blieben einzig das Jagd- und Fischereiregal übrig. An neueren Einnahmen scheinen in der Landesrechnung auf: seit 1864 der Zinsertrag von Landeskapitalien, seit 1878 Beiträge aus Fonds und Stiftungen, seit 1899 die Gewinne aus Münzprägungen und schliesslich seit 1911 die Einnahmen aus dem Postwesen. Ausserordentliche Einnahmen waren die Vorschüsse und Kredite, die dem Lande zumeist von der fürstlichen Hauptkassa in Wien und vom Rentamt in Vaduz, selten von Privaten gewährt wurden. Grössere Geldbeträge hatte das Land vom Fürsten 1795 — 1805 zur Deckung der Kriegslasten,21 in den 40-er und 50-er und anfangs der 70-er Jahre für Wasserbauten und zu Beginn des 20. Jahruhunderts für den Bau des Regierungsgebäudes erhalten. 1889 und 1908 bezog das Land grössere Summen von der Sparkassa.22 c) Ausgaben Die Ausgabenseite gliedert sich bis anfangs der 60-er Jahre in vier Gruppen: Die Ausgaben, die Liechtenstein aus der Mitgliedschaft beim Deutschen Bund erwuchsen, die Militärauslagen, die Ausgaben für «Landeskultur» (Strassenunterhalt, Feuerlösch- und Sanitätswesen, Wasserbauten, Landesvermessung, Förderung der Landwirtschaft) und die Verwaltungskosten (politische Verwaltung, Gerichts- und Finanz- verwaltung). Mit der Auflösung des Deutschen Bundes (1866) und der Abschaffung des liechtensteinischen Militärs (1868) wurde der Staats- haushalt erheblich entlastet, und die frei werdenden Mittel konnten zu anderen Zwecken verwendet werden. Seit 1864 finden wir in der Landesrechnung die neuen Ausgabenrubriken «Schulwesen» und «Land- tag». Von 1899 an besteht der Ausgabentitel «Fondsdotierungen und Steuerüberweisungen an die Gemeinden». Seit 1903 werden die Aus- lagen für das Post-, Telephon- und Telegraphenwesen gesondert geführt, und in den Jahren des Ersten Weltkrieges taucht der Ausgabentitel «Lebensmittelversorgung» auf. Die Bundesauslagen bestanden in der Besoldung des liechtensteini- schen Gesandten, in den Kosten für die dritte Gerichtsinstanz in Inns- bruck223 und in verschiedenen Bundesbeiträgen. Die Militärkosten, 20 Vgl. unten, S. 404 f. 21 Vgl. Anhang Nr. 75, S. 228 f. — Aus der fürstlichen Hauptkassa in Wien kamen in diesen Jahren 23'653 fl, aus der Rentkassa in Vaduz 5786 fl an Vorschüssen. Davon waren bis 1808 7'067 fl zurückbezahlt worden. (LRA SR R 1. Übersicht vom 10. Dez. 1808). 22 Vgl. Anhang Nr. 76, S. 230 - 237. 22a Die dritte Gerichtsinstanz Innsbruck wurde 1817 errichtet. Damit erfüllte Liechtenstein die Bestimmungen in Artikel 12 der Bundesakte. (Quaderer, S. 172 -174). 353
	        

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