Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

keine Schiffahrtsstrasse, dafür hatte hier die Flösserei eine besondere wirtschaftliche Bedeutung. Aus dem Bündnerland wurde Holz in gros- sen Mengen ins untere Rheintal geflösst. Aber auch Kaufmannsgut aus dem Süden, ja sogar Reisende, wurden auf Flössen nach Rheineck, St. Margrethen und Au transportiert. Wegen der Rheinkorrektion und der Brückenbauten in den 60-er und 70-er Jahren musste die Flösserei auf dem Rhein schliesslich eingestellt werden. Das seit jeher bei Hoch- wasser betriebene Rheinholzen konnte hingegen beibehalten werden. An der Rheingrenze Liechtensteins stellten im 19. Jahrhundert vier Fähren oder sog. «Schiffahrten» eine Verbindung zur benachbarten Schweiz her. Es waren dies die Fähren von Balzers-Trübbach, Vaduz- Sevelen, Schaan (Mühleholz)-Burgerrau713 und Ruggell-Salez. Mit Aus- nahme der Ruggeller Schiffahrt waren alle Fähren in schweizerischem Besitz.72 Die Rheinschiffahrt Ruggell war seit alter Zeit an die Ruggeller Familie Büchel als Erblehen verliehen.73 Nach der Auflösung des Le- henverbandes kam die Fähre in Ruggeller Privatbesitz.74 —• Mit dem Bau der Rheinbrücken in der zweiten Jahrhunderthälfte hörte der Fähr- betrieb auf. Lediglich in Ruggell besorgte ein Fährmann bis 1918 die Rheinüberfahrt.75 In Triesen hatte vor Zeiten eine Rheinbrücke bestanden.76 Im 19. Jahr- hundert gab es keine feste Brückenverbindung in die schweizerische Nachbarschaft mehr. 1793 und in den 1840-er Jahren befasste sich die Obrigkeit mit der Errichtung einer Rheinbrücke bei Balzers.77 Die er- sten beiden Rheinbrücken wurden 1867/68 bei Schaan und Bendern 71 a. a. O., S. 61 f. 71a Die Fähre nach Burgerau wurde 1850 nach Buchs verlegt. (LRA NR 103/24 14. Sept. 1850. OA an Regierung des Kantons St. Gallen). 72 HKW L 2 - 3, 28. 12. Juli 1799. OA an HKW. LRA LBS, S. 16 f. 73 LRA LBS, S. 17. - 1811 galt bei der Schiffahrt Ruggell folgender Tarif: «Für einen fremden Menschen 4 kr für einen beladenen Wagen 24 kr für einen einheimischen Menschen 1 kr für einen leeren Wagen 12 kr für ein Pferd 6 kr für eine Fuhr Wein nebst Trunk von 2 Mass für 1 Kalb, Geiss, Schwein u. anderes Kleinvieh 1 kr.» (LRA SR L 3, 257 pol. 23. Okt. 1811. OA an HKW). - Mit 1. Januar 1859 wurde der Überfahrtstarif geändert und leicht erhöht. (LRA NR 52/4. Schiff- fahrtstarif ab 1. Jan. 1859). 74 LRA 1873/ad Nr. 148. 10. Febr. 1873, Reg. an Franz Josef Büchel. Schiff- mann zu Ruggell. 75 Robert Allgäuer, Daten betr. Rheinüberfahrt in Ruggell. Archivnotiz. (LRA) 76 Joh. Bapt. Büchel, Geschichte der Pfarrei Triesen, JBL 2 (1902), S. 116. 77 Vgl. oben, S. 303. 341
	        

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