Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

d) Strassenbau und Lokalverkehr Strassenbau und -unterhalt hatten in jedem Gemeindebezirk seil jeher die Gemeindegenossen im Frondienst zu besorgen.40 Das Rentamt bezahlte lediglich die «Strassen-, Weg- oder Platzmeister» in den ein- zelnen Gemeinden. Die Wegmeister hatten den Zustand der Strassen zu überwachen, kleinere Unterhaltsarbeiten an der Landstrasse vorzu- nehmen und die Gemeindsleute zur Strassenarbeit aufzubieten.47 1798 übernahm auf eine Bittschrift der Untertanen hin die Rentkassa den Unterhalt der Landstrasse ausserhalb der Ortschaften. Die Unter- tanen hatten jährlich nur noch einen Tag Strassenarbeit im Frondienst zu machen. Im übrigen wurde die Landstrasse nach Bedarf von Lohn- arbeitern repariert. Ein vom Oberamt bestellter Wegaufseher über- wachte die Arbeiten an der Landstrasse und beaufsichtigte die Weg- geldeinnehmer. Das Weggeld von den sog. «Anhangstrassen», den Ver- bindungsstücken zwischen der Landstrasse und den Rheinfähren, über- liess der Fürst versuchsweise auf sechs Jahre den Untertanen.48 Die Auslagen des Rentamtes für Strassenunterhalt wurden durch die Weg- geldeinnahmen mehr als gedeckt.49 Durch das Kriegsfuhrwesen seit 1790 waren die Landstrasse und die Anhangstrassen stark beschädigt worden. Eine völlige Wiederherstel- lung des Strassennetzes war dringlich geworden. Die Obrigkeit erliess daher am 28. September 1808 eine Verordnung, wonach alle Unter- tanen wieder zu Fuhr- und Handfronen bei der Strassenarbeit ver- pflichtet wurden. Jeder Untertan hatte einen Tag Frondienst zu lei- 46 Die Wege und Strassen innerhalb eines Gemeindegebietes waren von den Gemeindegenossen im Gemeinwerk zu bauen und zu unterhalten. Der Un- terhalt der Durchgangsstrasse war ursprünglich ein Frondienst an die Lan- desherrschaft, ebenso wie die Besorgung des Gütertransportes. — Vgl. oben, S. 107 — 125. — Beim Ausbau der Landstrasse um 1780 gingen beispielsweise allein aus Vaduz und Triesenberg 110 Mann zur Strassenarbeit. (LRA AR Nr. 7, Fasz. 6/3. o. D. Arbeiterlisten). 47 Die Zahlungen an die Wegmeister machten ungefähr die Hälfte der jähr- lichen Weggeldeinnahmen aus. 1790 betrugen die Weggeldeinnahmen 521 fl, die Zahlungen an die Wegmeister 275 fl. (LRA Rechnungsbücher). Von der 10'288 Kl langen Landstrasse waren den Gemeinden bzw. deren Wegmeister zum Unterhalt zugeteilt: Den Unterländer Gemeinden 2'034 KL, Planken 422 Kl., Schaan 2'232 KL, Vaduz 1739 KL, Triesen 2'336 KL, Balzers 1'525 Kl. (LRA AR Nr. 7., Fasz. 6/4 D. o. D. Verzeichnis - 1790). 48 LRA AR Nr. 7, Fasz. 6/1. 11. März 1798. Fürst an OA. - Mit Schreiben vom 18. März ging der Fürst auch ab vom Frontag zu Strassenarbeiten und von der sechsjährigen Befristung der Überlassung des Weggeldes von den An- hangstrassen. 49 LRA Rechnungsbücher. — Die reinen Weggeldeinahmen waren in der Zeit von 1798 bis 1807 nie niedriger als die Strassenbaukosten (Wegmeisterent- löhnung und Unterhaltskosten). — 1795 verausgabte die Rentkasse für Strassenbau 429 fl, an Einnahmen aus dem Weggeld verzeichnete es 463 fl. 337
	        

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