Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Der Ansatz zum heute bestehenden Entwässerungssystem, das die weiten ehemaligen unfruchtbaren Sumpfgebiete in bestes Agrarland umgewandelt hat, liegt um 1830, als der damals in Bregenz angestellte k. k. Ingenieur Negrelli120 zu Rate gezogen wurde. Aufgrund einer vor- ausgegangenen Nivellierung des ganzen Gebietes erstellte er ein tech- nisches Gutachten über die Entwässerung.121 Darin wurde erstmals der Bau eines Hauptkanals vorgeschlagen, mit dem das bestehende Gräben- system verbunden werden sollte. An den folgenden Versuchen zur Ent- wässerung des Rheintales zwischen Triesen und Nendeln war auch die Baudirektion des Fürsten beteiligt.122 Bereits 1834 war der Hauptkanal durch das Ried zwischen Schaan und Eschen gebaut und mit der Esche verbunden, die den Grossteil der Riede der Unteren Herrschaft ent- wässerte. Weitere Abzugskanäle wurden erstellt. 1835 wurden die von Negrelli vorgezeichneten Binnendämme von Triesen bis Bendern grösstenteils errichtet und die bestehenden Dämme auf den vor- geschriebenen Zustand gebracht. 1836 verlegte man die Escheausmün- dung in den Rhein bei Bendern weiter nordwärts, um den dort beson- ders stark auftretenden Rückstau zu beseitigen. In den folgenden Jah- ren wurden die Entwässerungsarbeiten eifrig vorangetrieben.123 Die Arbeiten wurden jeweils auf die betreffenden Gemeinden nach Häuser- zahl in Tagwerke aufgeteilt. Ein eigenes «Kulturgesetz» sollte die ge- samte Bodenkultur regeln. Es enthielt mehrere Bestimmungen über die Entwässerung des Flachlandes.124 1842 wurde ein umfangreiches Projekt über die Rheinschutzbauten, die Entwässerung des Rheintales und die Strassenverbesserungen in Liechtenstein, beim Oberamt eingebracht.125 Darin wurden auch die Ebenen von Balzers und Ruggell/Gamprin erstmals in die Planung ein- bezogen. Ein Hauptkanal von Vaduz bis Bendern mit Einmündung in 120 Alois Negrelli (1799 - 1858); entwarf das Suezkanalprojekt. 121 LRA NR 24/2, 23. April 1832: «Technisches Gutachten über die Entwässe- rung der Niederungen bey Vaduz und Schaan im Fürstenthum Liechten- stein, von Negrelli, k. k. österr. Ingenieur, Bregenz.» 122 LRA NR 24/2. 30. Dez. 1842. Darstellung des OA. 123 Vgl. die jährlichen Arbeitsberichte an die Hofkanzlei in Wien. — LRA NR 24/2. 124 HKW NR 89/18. 11. Nov. 1836. OA an Fürst. Kultursgesetzentwurf wird zur Begutachtung eingesendet. §§ 1 — 8 befassen sich mit der Urbarisie- rung und Aufteilung der Gemeinheiten. Das Gesetz erlangte nie Gültig- keit. Sein geplanter umfassender Inhalt wurde später in verschiedene Gesetze aufgeteilt (Waldordnung, Viehveredlung, Trattaufhebung u.a.m.). Das Gemeindegesetz von 1842 enthält auch Instruktionen für den sog. «Damm- und Grabenmeister». •— Siehe Anhang Nr. 3, S. 8 f. 125 LRA NR 24/2, 10. Okt. 1842. «Technisches Gutachten des k. k. Kreis- ingenieurs und Strassenkommissärs Kink von Bregenz über die Entwässe- rung und Strassenverbesserung im Fürstenthum Liechtenstein, zu Händen der Hofkommission des Fürstenthums Liechtenstein in Wien.» 36
	        

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