Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

berg nach Sargans und machte die Schweizer von der Luziensteig un- abhängig.3 Dennoch verlief die Hauptverkehrsader von Feldkirch zur Luziensteig durch liechtensteinisches Gebiet, und ein Teil des links- rheinischen Verkehrs von Altstätten her wechselte weiterhin über die Rheinfähre bei Schaan auf die rechte Talseite.4 Im 19. Jahrhundert änderte sich die Verkehrslage des Landes grund- legend. Liechtenstein geriet immer mehr abseits des grossen Verkehrs- stromes, und die Bevölkerung verlor Erwerbsmöglichkeiten, die sie seit Jahrhunderten gehabt hatte. — Die erste Schmälerung erlitt der Durch- gangsverkehr, als der Kanton St. Gallen seine Rheintalstrasse gross- zügig ausbaute und damit die rechtsrheinische alte «Reichsstrasse» empfindlich konkurrenzierte. Als schliesslich seit der Jahrhundertmitte überall Eisenbahnen den Fuhrwerksverkehr verdrängten, verlor das Fürstentum eine bislang wichtige Einnahmequelle. Die Landstrasse, au f der früher Güter von und nach Italien transportiert wurden, hatte nur noch lokale Bedeutung.5 War auch um die Jahrhundertmitte der Transitverkehr weitgehend verschwunden, so brach damit der Verkehr keineswegs zusammen. Denn in der zweiten Jahrhunderthälfte wurden die Verkehrswege im Lande selbst und die Verbindungen mit der Nachbarschaft im Interesse der einheimischen Wirtschaft stark ausgebaut und erweitert.6 b) Durchgangsverkehr und Rodwesen Wie schon in alter Zeit kannte das Fürstentum Liechtenstein auch im beginnenden 19. Jahrhundert einen regen Durchgangsvekehr, der Fuhrleuten, Gastwirten und Händlern willkommenen Verdienst bot. Ein Grossteil des Warenverkehrs zwischen Deutschland und Italien berührte das Land. Die Strassenstrecke vom Bodensee bei Fussach, dem Rhein entlang über Götzis nach Feldkirch und von da an die Luzien- steig war wegen ihres lebhaften Warenverkehrs von und nach der Lombardei über den Splügen besonders bekannt.7 Der Gütertransport vom Bodensee über die Bündner Pässe ging seit altersher nach genau vorgeschriebenen Regeln vor sich. Die Untertanen der Landesherren waren nicht nur fronweise zum Unterhalt und Bau von Strassen und Brücken verpflichtet, sondern sie hatten auch Trans- portmittel zu stellen und Transporte durchzuführen. Diese ursprüng- liche Fronleistung war den Fuhrleuten der Dorfgenossenschaft bald 3 Harry, Schweiz. Verkehrswege, S. 111. 4 Moser, Strassen u. Schiffahrt der Nordostschweiz, S. 99 f. 5 Vgl. unten, S. 343 f. 6 Vgl. unten, S. 337 - 340. 7 Staffier, S. 425 - 427. 328
	        

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