Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Staat und Gemeinden Die Bedeutung der öffentlichen Hand im Kreditwesen des Landes war ursprünglich gering. 1812 reichten die Gemeinden Vaduz und Triesenberg, die Alpgenossenschaft Vaduz und die von Kriss'sche Sti- pendien-Stiftung lediglich 26 Schuldbriefe mit einem Gesamtwert von 2182 fl zur Revision ein.41 Das Rentamt hatte zur selben Zeit noch rund 22'000 fl an sog. «Majoratskapitalien» im Lande angelegt.42 Mancher private Geldgeber hatte zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Liechtenstein mehr Hypothekardarlehen ausgegeben als der Staat und Gemeinden zusammen! Nachstehende Übersicht über den Stand der Hypothekar- darlehen am 1. Januar 1809 macht die untergeordnete Rolle des Staates besonders deutlich:43 Kreditgeber Private Kirche Staat und Gemeinden Total 
aus der Schweiz 200'355 fl 30'446 fl 3'139 fl 233'940 fl 
aus Österreich 56799 fl 47'975 fl 13'421 fl45 118195 fl 
aus Liechtenstein 18'406 fl 2L237 fl 24'322 fl 63'965 fl Die Stellung des Staates im Kreditwesen des Landes begann sich erst in den kommenden Jahrzehnten allmählich zu bessern. 1812 schuf Landvogt Schuppler einen Schulfonds mit einem Gründungskapital von 5'673 fl 18 kr. Der Fonds wurde aus Anteilen an den sog. «Salzgeldern» und den Tax- und Strafgeldern gespiesen und erreichte mit der Zeit eine ansehnliche Grösse. Die Fondskapitalien wurden im Lande zu 5% Zins angelegt.46 •— 1836 wurde ein Waisenamt geschaffen. Es übernahm die zentrale Verwaltung des Waisenvermögens. Auch die Waisenkapi- talien wurden zinsbringend angelegt. Das Waisenamt wurde bald ein bedeutender Kreditgeber und bildete eine Art Vorläufer der Liechten- steinischen Landesbank.47 — Seit 1836 legte das Rentamt Geld zur Be- gründung eines Armenfonds zusammen.48 In der Armenordnung von 41 LRA SR G 8. 42 LRA Rechnungsbücher. — Die «Majoratskapitalien», später im sog. «Fürst- lichen Realitätenfonds» zusammengefasst, waren im 18. Jahrhundert beim Verkauf von fürstlichen Gütern entstanden. Damals wurde der Verkaufs- erlös in der Form von Hypothekardarlehen im Lande angelegt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde der Realitätenfonds durch die der Landesherr- schaft zukommenden Gelder aus der Grund- und Lehenzinsablösung und der Zehntablösung beträchtlich vermehrt. 43 LRA SR G 8. - 44 Darlehen der Stadt Chur. 45 Schuldbriefe des «k. k. Administrations-Distrikts Feldkirch.» 46 LRA Rechnungsbücher. Vgl. Malin, S. 88 f. 47 Vgl. Quaderer, S. 178 - 181. Seger, Landesbank, S. 31. 48 LRA Rechnungsbücher. 314
	        

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