Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

klagten dauernd wegen Nichtbefolgung ihrer Anordnungen, wofür sicher nicht allein störrische Aufsässigkeit der Untertanen nach der Darstellung des Oberamtes, sondern vielmehr die Ohnmacht eines völlig verarmten Volkes verantwortlich war.113 In den Dienstinstruk- tionen114 und in der kurz zuvor entstandenen Landesbeschreibung Hauers115 wurde erneut mit besonderem Nachruck die Entsumpfung der Rheinebene gefordert: Die Riede hätten einen grösseren Flächen- inhalt als das gesamte urbare Land. Diese Gemeinheiten lägen «im Sumpf und Gewässer geschwängert in ihrem wüsten Zustande seit der Schöpfung». Schuld an diesem Zustand sei der gemeinsame Besitz der Bürger an diesem Boden. Gesetze — gemeint ist die Aufteilung der Gemeinheiten116 — sollten «der Kulturs-Sucht den Schwung verschaf- fen, und der Besitzstand des Unterthans» würde «aufs Vielfache erhöhet seyn». — Über die Art, wie man damals Reformen erzwingen und durchführen wollte, gibt ein von Hauer selbst angeführtes Beispiel gu- ten Aufschluss: Die durch den Sumpf führende Strasse zwischen Mau- ren und Nendeln sei von den Unterthanen trotz des Wunsches des kaiserlichen Militärs nicht errichtet worden. Da sei folgendes geschehen: «Ein kaiserlicher Hauptmann der des Ansuchens schon müde war, fragte den Landvogt: ob derselbe nichts dagegen hätte, wenn er die Strasse selbst herstellen liesse? derselbe war froh, dies Geschäft einem anderen überlassen zu können. Der Hauptmann verordnete daher an die Gemeinde, dass Tags darauf alle bespante Bauern zum Stein- und Schotterführen — alle Fussleute zum Steinladen ausrücken sollten, commandirte zur Aufsicht 1/v Compagnie, und in 24 Stunden war der 113 LRA AR Nr. 23, Fasz. 22/8. Verschiedene energische Aufrufe und Ermah- nungen des OA an die Gemeinden: Triesen wird ermahnt, seine Binnen- gewässer auf eigenem Boden in den Rhein abzuleiten; Vaduz werde nur noch bis zum Herbst zuwarten (April 
1797). — Schaan soll im Sommer- ried unbedingt den Friedgraben, der die Riede beider Gemeinden vonein- ander trennt, aufwerfen; sonst werde ihn die Gemeinde Vaduz auf Schaa- ner Kosten aufwerfen (30. Juni 
1800). — Vaduz soll sein Gewässersystem neu ordnen, da das bisherige nur gering und ungeschickt angelegt sei; die Güter drohten zu versumpfen! Ein Sachverständiger solle beigezogen werden. (24. Febr. 
1802). — Schaan und Vaduz werden aufgefordert, ihre Wassergräbensysteme nach den vorliegenden Plänen eines Sachverstän- digen (unbekannt!) neu zu regeln. Allein im letzten Sommer seien meh- rere Tausend Viertel Früchte wegen Vernachlässigung der Wassergräben verloren gegangen ! (11. Sept. 1802). Die Ingenieure Barbisch und Lorinser von Bludenz haben Pläne zur Entwässerung der Gemeinderiede von Eschen und Gamprin entworfen. Die Ausführung der Pläne wird von den Gemeindeleuten abgelehnt: «Da graben wir nicht!» (9. April 1805). Die Reihe solcher Schreiben könnte noch beliebig fortgesetzt werden. 114 LRA SR G 1. Dienstinstruktionen, 7. Okt. 1808. Art. 4 fordert die Güter- zuteilung ins Eigentum der Bürger mit der Verpflichtung zur Urbarma- chung der zugeteilten Gemeinheiten. 115 HKW L 2 - 14, 41. (1808). 116 LB Hauer. 34
	        

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