Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

2. Kreditwesen1 a) Der Hypothekarkredit2 In Liechtenstein wurde bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts hinein fast ausschliesslich Landwirtschaft betrieben. Geld war bei der bäuerlichen Bevölkerung, die sich weitgehend selbst versorgte, nur spärlich vorhanden. In Normaljahren genügte das wenige, um die be- scheidenen Bedürfnisse des Landwirtes zu befriedigen. Nur in Not und Bedrängnis suchte sich der Bauer auf dem Kreditwege Geld zu beschaf- fen, um seinen Verpflichtungen gegenüber dem Staat und allfälligen Grundherren nachzukommen. Dabei war jener Kredit, der seine Dek- kung im Grundeigentum suchte, praktisch die einzige Kreditform, die damals existierte. Der jeweilige Schuldner musste seinem Gläubiger Grund und Boden als Pfand geben, das er verwertete, falls der Schuld- ner das Darlehen nicht zurückzahlen konnte. Das verpfändete Grund- eigentum ging nach Gewährung des Kredites nicht in den Besitz des Gläubigers über. Ein solches Pfand bildete die Hypothek. Das zwischen Gläubiger und Schuldner abgeschlossene Rechtsgeschäft wurde in einem Schuldbrief festgehalten. Die Bedingungen für die Kretitgewährung konnten von den Gläubi- gern bestimmt werden, die vor allem auf eine möglichst gute Sicherung des Hypothekarkredits bedacht waren. Der Schuldner musste daher seinem Gläubiger nicht nur ein bestimmtes Pfand geben, sondern ihm sein gesamtes Vermögen als «Generalunterpfänd» verschreiben. Geld- verschlechterung und Bodenentwertung waren die hauptsächlichen Unsicherheitsfaktoren für den Gläubiger. Der Hypothekarzins wurde zumeist mit 5% festgelegt und war in Geld, manchmal auch in natura zu leisten. Bei Auflösung eines Kredites mussten sowohl Gläubiger als auch Schuldner eine halbjährige Kündigungsfrist einhalten. b) Schuldentrieb und Wucher Die Schuldbetreibung und der Konkurs waren bis zum Sturz der alten 1 Die Darstellung des Kreditwesens kann knapp gehalten werden, da die Materie bereits weitgehend erarbeitet ist. Emil Heinz Batliner behandelt in seiner Arbeit «Das Geld- und Kreditwesen des Fürstentums Liechtenstein in Vergangenheit und Gegenwart» eingehend auch die Verhältnisse im 19. Jahrhundert. Auch Josef Ospelt und Otto Seger beleuchten in ihren Arbeiten über die geschichtliche Entwicklung der Liechtensteinischen Lan- desbank das Kreditwesen des Landes seit dem ausgehenden Mittelalter. (Josef Ospelt, Aus der Geschichte und der Entwicklung der Sparkassa für das Fürstentum Liechtenstein. In: 75. Geschäftsbericht der Liechtensteini- schen Landesbank für das Jahr 1936, Vaduz 1937, S. 25-72; Otto Seger, Hundert Jahre Liechtensteinische Landesbank 1861 — 1961, Vaduz 1961). 2 Die Ausführungen über den Hypothekarkredit sind entnommen: Batliner, Geld- und Kreditwesen, S. 21-26. 307
	        

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