Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

beim österreichischen Aussenministerium gelang es, die «Silbergeld- klausel» aus dem neuen Salzlieferungsvertrag zu beseitigen.40 War Liechtenstein auch nicht verpflichtet worden, Zahlungen an Österreich in Silber zu leisten, so erwuchsen ihm aus dem dauernden Minderwert des Papiergeldes im Verhältnis zum Silbergeld immer noch beträchtliche Verluste.41 1852 ging Liechtenstein die Zolleinigung mit Österreich ein und erhielt seinen Anteil am Zollertrag in Banknoten ausbezahlt.42 Auch nach der Einführung der österreichischen Silber- währung als alleinige gesetzliche Landeswährung, und obwohl durch Artikel 12 des Zollvertrages von 1863 Liechtenstein zur völligen Über- nahme des österreichischen Währungssystems verpflichtet gewesen wäre, existierte in Liechtenstein kein Zwangskurs des österreichischen Papiergeldes. In einem geheimen Übereinkommen hatte Österreich schon 1852 bei Abschluss des Zollvertrages zu Protokoll gegeben, es könne einen Unterschied zwischen Silber und Bankvaluta nie öffentlich anerkennen, aber es wolle stillschweigend dulden, dass in Liechtenstein die Bankvaluta nur nach dem Tageskurs gehe.43 Die österreichischen Zollzahlungen an Liechtenstein richteten sich aber nicht nach dem Tageskurs des Papiergeldes. Diese Zahlungen in Papiergeld mussten nach dessen Nennwert entgegengenommen werden.44 Bei Zahlungen nach der Schweiz und Deutschland konnten die Liechtensteiner öster- reichische Banknoten jedoch nur mit Kursverlusten gebrauchen. Eine besonders schwierige Lage Lage ergab sich für das Land anfangs der 70-er Jahre. Seit der Einführung der Goldwährung in Deutschland im Jahre 1873 begann der österreichische Silbergulden gleichzeitig mit den Silberpreisen auf dem Weltmarkt immer mehr zu sinken. Bereits 1876 wurde er auf dem allgemeinen Geldmarkt nur mehr mit 91 — 93% seines ursprünglichen Wertes berechnet.45 In Liechtenstein durfte der österreichische Silbergulden nicht wie in Deutschland und in der 40 LRA NR 10/3. 26. Okt. 1850. k. k. Aussenministerium an HKW (Abschrift). 41 Vgl. Anm. 37. — Infolge der verstärkten Silberproduktion und der Ver- drängung des Silbers durch das Gold als Währungsmittel begannen die Silberpreise ab 1870 stetig zu fallen. Stoffwert und Verkehrswert des Silbers näherten sich dem Verkehrswert des Papiergeldes. Vom 21. Dezember 1878 bis 17. Februar 1879 notierte das Silber noch zum Papierkurs, dann wur- den die Kursnotierungen eingestellt, da sie unter Pari gewesen wären. Der Preis des Barrensilbers sank gegenüber dem Verkehrswert der Landessilber- münzen immer weiter und erreichte 1892 den Wert von 75.36. (Karnitz, österr. Geld- und Währungspolitik, S. 145). 42 LRA Rechnungsbücher. - Vgl. unten, S. 367 ff. 43 LRA 1874/Nr. 725. 23. Mai 1874. HKW an Reg. 44 LRA SF Zollabrechnungen 1852 - 1918. 45 HKW H 1659. o. Nr. «Bericht des Landesausschusses über die Erneuerung des österreichisch-liechtensteinischen Zoll- und Steuervertrages.» Vaduz, 3. April 1874. — Karnitz, österr. Geld- und Währungspolitik, S. 145. 301
	        

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