Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Bayern ausgedehnt wurde. Später trat der Schwäbische Kreis, dem auch Liechtenstein angehörte, ebenfalls dieser Münzkonvention bei. Um 1780 bekannte sich der grössere Teil der deutschen Staaten zum 20-Gulden- oder Konventionsfuss.4 — Seit 1776 tauchte neben dem Konventionsfuss der 24-Guldenfuss auf, der die alte österreichische Währung, die sog. «Reichswährung» begründete.5 Man rechnete zu dieser Zeit also auch in Liechtenstein entweder in Gulden Konventions- münze (fl CM) oder in Gulden Reichswährung (fl RW). Das fürstliche Rentamt führte seine Bücher bis 1858 in Gulden Reichswährung. In Konventionsmünze wurde beim Rentamt selten gerechnet.6 Als sich in der Dresdner Münzkonvention vom 30. Juli 1838 die deutschen Zollvereinsstaaten auf ein einheitliches Münzsystem einigten, hatte dies auch seine Auswirkungen auf Liechtenstein, obwohl das Für- stentum dem Zollverein nicht angehörte.7 Als Münzgrundgewicht wurde eine Mark von 233.885 Gramm festgelegt. Aus einer Mark Feinsilber sollten für die Nordstaaten 14 Taler, für die Südstaaten 24V2 Gulden geschlagen werden.8 Der im Süden eingeführte 24V2 Guldenfuss be- gründete die sog. «süddeutsche Währung», die sogleich auch in Liech- tenstein eigentliche Landeswährung wurde. In Vorarlberg rechnete die Bevölkerung fortan ebenfalls im 24V2 Guldenfuss, obwohl als eigent- liche österreichische Landeswährung die Reichswährung mit dem 24- Guldenfuss galt.9 Ab 1838 existierten in Liechtenstein drei Münzsysteme: der 20-Guldenfuss- oder Konventionsfuss, der in Österreich gängige 24-Guldenfuss (Reichswährung) und der 241/2-Guldenfuss (süddeutsche Währung). 1 Gulden Konventionsmünze (1 fl CM) entsprach 1.2 Gulden Reichswährung (1 fl RW) bzw. 1.225 Gulden süddeutscher Währung. Der Gulden war in allen drei Münzsystemen in 60 Kreuzer aufgeteilt. Ein Keuzer galt vier Pfennige.10 österreichische, deutsche und auch schweizerische Münzen kursierten bis zum 1. Januar 1859 vollgültig in Liechtenstein. Durch den Münzvertrag vom 24. Januar 1857 zwischen dem Kaiser- tum Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein einerseits und den durch die Münzkonvention vom 30. Juli 1838 unter sich verbundenen 4 a.a.O. 5 a.a.O.; 24 Gulden Reichswährung galten eine feine österreichische Mark Silber (233.890 g). 6 LRA Rechnungsbücher. 7 Liechtenstein war nicht, wie Batliner, Geld- und Kreditwesen, S. 46, aus- führt, Mitglied des deutschen Zollvereins und unterzeichnete demgemäss auch nicht die Dresdner Münzkonvention von 1838. 8 Soldan, Hartgeld, S. 16 f. 9 HKW S 392. Münzfaszikel o. D. (1856). Vortrag an Fürst. 10 Vgl. Übersicht unten, S. 411 f. 295
	        

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