Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Kasse» der Firma Enderlin & Jenny für die Arbeiter der Betriebe in Ziegelbrücke und Niederurnen einbezogen. Für die Austragung von Differenzen mit Kassamitgliedern aus Triesen waren aber die liechten- steinischen Gerichtsbehörden zuständig.215 Die Versicherungsbeiträge bewegten sich je nach Finanzlage zwischen 2 — 3 % der Arbeitslöhne. Die Kassa bezahlte sämtliche Pflegekosten und ein Krankengeld von etwa 50% für eine Dauer von höchstens einem halben Jahr. Auch Begräbniskostenbeiträge wurden von der Kassa geleistet.210 — Seit 1886 waren die Arbeiter der Triesner Weberei auf Kosten des Unternehmens auch gegen Unfall versichert.217 1893 errichtete die Weberei eine eigene, von den Stammbetrieben in der Schweiz unabhängige Krankenkassa, die sich aber in ihrer Struktur von der früheren kaum unterschied.218 Auch die Statutenänderungen von 1894 und 1901 brachten keine grund- sätzlichen Änderungen, sondern lediglich eine Anpassung der Beitrags- und Leistungssätze an jeweils neue Verhältnisse.219 Dabei erfuhren die Versicherungsleistungen eher eine Verschlechterung.220 1911 besserten sich die Leistungen der Betriebskrankenkassa enorm, als die Statuten dem Gewerbegesetz von 1910 angepasst werden mussten. Die gesetzlich festgelegten Minimalsätze wurden in die Statuten übernommen. Kran- ken- und Unfallversicherung richteten sich nach den Normen des Ge- werbegesetzes.221 Völlig neu und allein auf die Initiative des Unter- nehmens zurückzuführen war die ebenfalls 1911 gegründete Pensions- kasse. Alle Arbeiter über 60 Jahren und mit mehr als 30-jähriger un- unterbrochener Tätigkeit im Betrieb sollten künftig lebenslängliche Pension erhalten. Männer erhielten 40, Frauen 30 Kronen im Monat. Die Pensionsbeiträge wurden einem von der Industriefirma gegründe- ten Fonds entnommen.222 215 LRA 1873/Nr. 215. 3. März 1873. Reg. an Fa. Enderlin & Jenny. 216 LRA 1873/ad Nr. 215. «Statuten der Kranken- und Unterstützungs-Kasse für alle Arbeiter der Spinnerei und Weberei von Enderlin & Jenny a/d. Ziegelbrücke und Niederurnen», Glarus 1871. 217 LRA 1886/ad Nr. 120. 24. Febr. 1886. Weberei Triesen an Reg. - Ver- sicherungsfirma war die «Zürich-Transport- und Unfall-Versicherung- Actiengesellschaft in Zürich.» 218 LRA SF Jenny Triesen. 1893/Nr. 42. 28. Jan. 1893. Reg. an Weberei Triesen. 219 LRA SF Jenny Triesen. 1894/Nr. 792. 16. Nov. 1894. Reg. an Weberei Triesen. 1894/ad Nr. 792. Revidierte Krankenkassastatuten. 1901/ad Nr. 191. 1. Febr. 1901. Reg. an Weberei Triesen. 1901/ad Nr. 191. Revidierte Krankenkassastatuten. 220 LRA 1909/ad Nr. 545. 20. März 1909. Gewerbeinspektionsbericht. - Die Krankengelder bewegten sich zwischen 25— 50 °/o des wirklichen Ver- dienstes und wurden höchstens für ein Vierteljahr ausbezahlt. 221 LRA SF Jenny Triesen. 1911/ad Nr. 560. «Statuten der Kranken- und Pen- sionskassen für die Baumwollweberei von Jenny-Spörry & Cie. in Triesen», Buchs 1911. 222 a. a. O. 291
	        

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