Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

miensatz 15°/oo des Arbeitslohnes überstieg, musste der Arbeiter für den restlichen Betrag aufkommen.206 Längst bevor der Staat die Kranken- und Unfallversicherung für die Industriearbeiter als obligatorisch erklärte und Mindestleistungen der Versicherungen vorschrieb, hatten in den einzelnen Fabrikbetrieben Krankenkassen und Unfallversicherungen bestanden, die aber bezüg- lich ihrer Leistungen und Bedingungen weitgehend unter den später vom Staat festgesetzten Normen • blieben.207 Die erste Krankenkasse wurde 1870 in der Mechanischen Weberei Vaduz gegründet.208 Jeder Arbeiter musste der Versicherung beitreten und 1% seines Lohnes in die Kassa zahlen. Die Versicherung übernahm im Krankheitsfalle bis zu 3 Monaten die Arzt- und Pflegekosten und zahlte ein Krankengeld von 50% des Lohnes. Im Todfall bezahlte die Kassa die Begräbnis- kosten.209 Schon wenige Monate nach Errichtung der Krankenkassa wurde die Dauer der Versicherungsleistungen auf 6 Wochen beschränkt und die Verpflichtung zur Übernahme der Begräbniskosten aufgege- ben.210 In der .Folge blieben die Krankenkassenstatuten der Weberei ohne grundsätzliche Änderungen bestehen.211 Lediglich die Beiträge der Arbeiter wurden auf 2 % des Lohnes erhöht, da die Versicherung zeit- weise mit Defizit gearbeitet hatte.212 Seit 1886 waren die Arbeiter des Betriebs auf Vorschlag des Gewerbeinspektors hin bei der «Ersten österreichischen allgemeinen Unfallversicherungs-Gesellschaft» gegen Unfall versichert.213 1912 erhielt die Mechanische Weberei Vaduz eine Betriebskrankenkasse und eine Unfallversicherung,, die sich genau an die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen hielten. Die Kran- kenversicherungsbeiträge wurden je zur Hälfte vom Unternehmer und von den Arbeitern getragen.214 Die Arbeiter der Weberei in Triesen erhielten die erste Krankenver- sicherung im Jahre 1873. Sie wurden in die «Kranken-Unterstützungs- 206 a. a. O., § 72. 207 LRA 1909/ad Nr. 545. 20. März 1909. Gewerbeinspektionsbericht. 208 LRA 1870/ad Nr. 515. 17. Juni 1870. Reg. an • Mechanische Weberei. Statuteilgenehmigung: «Unterstützungs-Cassa für erkrankte und verun- glückte Arbeiter der Mechanischen Weberei Vaduz.» 209 LRA 1870/ad Nr. 610. 9. Juli 1870. Statuten. 210 LRA 1870/Nr. 994. Mechanische Weberei an Reg. 211 LRA 1871/Nr. 108. 13. Febr. 1871. 1884/Nr. 1535. 23. Sept. 1884. 1892/ad Nr. 434. 26. Okt. 1892. Statutenänderungen. 212 LRA 1891/Nr. 44. 9. Juni und 24. Sept. 1890. Gewerbeinspektionsbericht. 213 LRA 1886/Nr. 1215. 1888/Nr. 1732. 15. Nov. 1888. Mechanische Weberei an Reg. 214 LRA SF Rosenthal. 1912/ad Nr. 163. «Statuten der Betriebskrankenkasse für die mech. Weberei im Mühleholz der Firma Gebrüder Rosenthal Aktien-Gesellschaft für Textil-Induslrie mit dem Sitze in Wien.» (Jan. 1912). 290
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.