miensatz 15°/oo des Arbeitslohnes überstieg, musste der Arbeiter für den restlichen Betrag aufkommen.206 Längst bevor der Staat die Kranken- und Unfallversicherung für die Industriearbeiter als obligatorisch erklärte und Mindestleistungen der Versicherungen vorschrieb, hatten in den einzelnen Fabrikbetrieben Krankenkassen und Unfallversicherungen bestanden, die aber bezüg- lich ihrer Leistungen und Bedingungen weitgehend unter den später vom Staat festgesetzten Normen • blieben.207 Die erste Krankenkasse wurde 1870 in der Mechanischen Weberei Vaduz gegründet.208 Jeder Arbeiter musste der Versicherung beitreten und 1% seines Lohnes in die Kassa zahlen. Die Versicherung übernahm im Krankheitsfalle bis zu 3 Monaten die Arzt- und Pflegekosten und zahlte ein Krankengeld von 50% des Lohnes. Im Todfall bezahlte die Kassa die Begräbnis- kosten.209 Schon wenige Monate nach Errichtung der Krankenkassa wurde die Dauer der Versicherungsleistungen auf 6 Wochen beschränkt und die Verpflichtung zur Übernahme der Begräbniskosten aufgege- ben.210 In der .Folge blieben die Krankenkassenstatuten der Weberei ohne grundsätzliche Änderungen bestehen.211 Lediglich die Beiträge der Arbeiter wurden auf 2 % des Lohnes erhöht, da die Versicherung zeit- weise mit Defizit gearbeitet hatte.212 Seit 1886 waren die Arbeiter des Betriebs auf Vorschlag des Gewerbeinspektors hin bei der «Ersten österreichischen allgemeinen Unfallversicherungs-Gesellschaft» gegen Unfall versichert.213 1912 erhielt die Mechanische Weberei Vaduz eine Betriebskrankenkasse und eine Unfallversicherung,, die sich genau an die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen hielten. Die Kran- kenversicherungsbeiträge wurden je zur Hälfte vom Unternehmer und von den Arbeitern getragen.214 Die Arbeiter der Weberei in Triesen erhielten die erste Krankenver- sicherung im Jahre 1873. Sie wurden in die «Kranken-Unterstützungs- 206 a. a. O., § 72. 207 LRA 1909/ad Nr. 545. 20. März 1909. Gewerbeinspektionsbericht. 208 LRA 1870/ad Nr. 515. 17. Juni 1870. Reg. an • Mechanische Weberei. Statuteilgenehmigung: «Unterstützungs-Cassa für erkrankte und verun- glückte Arbeiter der Mechanischen Weberei Vaduz.» 209 LRA 1870/ad Nr. 610. 9. Juli 1870. Statuten. 210 LRA 1870/Nr. 994. Mechanische Weberei an Reg. 211 LRA 1871/Nr. 108. 13. Febr. 1871. 1884/Nr. 1535. 23. Sept. 1884. 1892/ad Nr. 434. 26. Okt. 1892. Statutenänderungen. 212 LRA 1891/Nr. 44. 9. Juni und 24. Sept. 1890. Gewerbeinspektionsbericht. 213 LRA 1886/Nr. 1215. 1888/Nr. 1732. 15. Nov. 1888. Mechanische Weberei an Reg. 214 LRA SF Rosenthal. 1912/ad Nr. 163. «Statuten der Betriebskrankenkasse für die mech. Weberei im Mühleholz der Firma Gebrüder Rosenthal Aktien-Gesellschaft für Textil-Induslrie mit dem Sitze in Wien.» (Jan. 1912). 290