Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

erlassen.243 Es brachte gegenüber der bisherigen Übung keine bedeu- tenden Änderungen. Das Hausieren war weiterhin an eine amtliche Bewilligung gebunden, die nur an Personen mit gutem Leumund er- teilt wurde.244 Es durften nur Waren aus dem österreichisch-liechten- steinischen Zollgebiet verkauft werden.245 — Im Zusammenhang mit der Übernahme der Lebensmittelkontrolle durch die Lebensmittelan- stalt in Bregenz im Jahre 1911 wurden mehrere gesundheitspolizeiliche Anordnungen für das Handels- und Gastgewerbe erlassen.246 Ins Jahr 1915 fielen dann die Errichtung einer Milchuntersuchungsstelle247 und die gesetzliche Regelung der Ausverkäufe.248 2. Industrie a) Allgemeine Entwicklung Lange Zeit fehlten in Liechtenstein wichtige Voraussetzungen für eine Industrialisierung des Landes. Es mangelte an Facharbeitern und kapitalkräftigen Unternehmern. Vor allem aber waren es die Zollgren- zen, die das Aufkommen einer exportorientierten Industrie verunmög- lichten. Erst nachdem das Fürstentum 1852 in den grossen Wirtschafts- raum des angrenzenden österreichischen Kaiserstaates einbezogen wor- den war, konnten Industriebetriebe entstehen. Ein weites Absatzgebiet war nun erschlossen.1 Trotz der Zollunion mit Österreich wäre es nicht zu einer Industriali- sierung gekommen, hätten nicht Schweizer Fabrikanten in ihrem Be- streben, die österreichischen Schutzzollmauern zu umgehen, in Liech- tenstein eigene Betriebe ins Leben gerufen. Sämtliche vor dem Ersten Weltkrieg im Lande entstandenen Industriebetriebe waren Gründungen von schweizerischen Unternehmern.2 243 Hausiergesetz vom 14. Juli 1870. (LGBL Jg. 1870, Nr. 5. Das Hausier- gesetz von 1870 wurde ersetzt durch das Gesetz vom 11. Jänner 1916. (LGBL Ig. 1916, Nr. 2). - Vgl. auch, Schädler, Landtag, JBL 1 (1901), S. 163 f. 244 a. a. O., § 5. 245 a. a. O., § 2. 246 «Verordnung betreffend den Handel und Verkehr mit Lebensmitteln». — LGBL Jg. 1911, Nr. 3. 247 «Kundmachung vom 20. Mai betreffend die Errichtung einer Milchunter- suchungsstelle». (LGBL Jg. 1915, Nr. 8). 248 «Gesetz vom 20. Dezember 1915 betreffend die Ausverkäufe.» (LGBL Jg. 1915, Nr. 16). 1 Vgl. unten, S. 367 ff. 2 Die Anfänge der industriellen Auswanderung aus der Schweiz reichen ins 18. Jahrhundert zurück. Im 19. Jahrhundert, als die Freihandelsära in 262
	        

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