Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

techniker77 übertragen. Die rein organisatorische Seite der Rheinkor- rektion war nun durch die vielen, alle Einzelheiten regelnden Bestim- mungen gelöst. Hauptproblem war und blieb die Finanzierung. Das alte Wuhrwesen konnte noch durch Gemeinwerk der am Gemeindegut nutzungsberechtigten Bürger erhalten werden. Die Last der Rheinwuhr- pflicht drückte die Rheingemeinden immer mehr; das neue Korrektions- werk ging über ihre Kräfte. Immer wieder gelangten inständige Bitten der Gemeinden an das Regierungsamt um Überlassung von Holz aus den fürstlichen Wäldern und um Kreditbeihilfe zum Wuhrbau. Erst seit 1844 floss etwas Geld für Wasserbauten aus der Landeskasse.78 Nach der Überschwemmungskatastrophe von 1846 gewährte der Fürst dem Lande Subventionen und überliess ihm die Überschüsse an Zoll- und Weggeldern.79 Die Rheingemeinden hatten schon in den 50-er Jahren die Wuhrlast zur Landessache zu machen gesucht.80 Die Wiederauf- nahme der seit 1850 nicht mehr erhobenen Steuerpostulate im Jahre 1857 war vor allem auf die durch die Rheinverheerungen von 1855 äusserst dringend gewordenen Rheinschutzbauten verursacht.81 Seither erhielten die Gemeinden jährlich Beiträge zu Rheinschutzbauten aus der Landeskasse.82 Die Hauptlast lag aber weiterhin auf den Bürgern der Rheingemeinden. Erst durch das Rheinwuhrgesetz von 1865 wurde der Kreis der Wuhrpflichtigen erweitert. Die Wuhrlasten hatten der Grundbesitz des gesamten Gemeindegebietes nach seiner Steuerein- 77 Seit 1859 bewältigte Peter Rheinberger (1831 - 1893) einen Teil, seit 1861 die Gesamtheit der technischen und baulichen Arbeiten des Landes. 1868 wurde Rheinberger als Landestechniker angestellt. Er hatte 1846 —1848 die Kantonsschule in Chur besucht und war 1848 in die Kadettenschule in Sigmaringen eingetreten. 1849 hatte er als Leutnant mit dem Liechten- teinischen Kontingent am badischen Feldzug teilgenommen, 1855/56 das Polytechnikum in München besucht und war von 1857 bis 1859 als Inge- nieur beim Bau der Vereinigten Schweizerbahnen tätig gewesen. 1859 war er vom Fürsten zum Oberleutnant, 1866 zum Hauptmann befördert wor- den. (Schädler, Landtag, JBL 4 (1904), S. 36). 78 LRA Rechnungsbücher. 79 Vgl. oben S. 21. 80 Geiger, S. 226: «Dabei zeigten die bis anhin nicht behelligten Gemeinden wenig politische Reife, als sie sich sträubten, an der Wuhrlast mitzutragen.» — Ja noch viele Jahre später, als man 1890 im Landtag das neue Rhein- wuhrgesetz beriet, wonach das Land 75 °/o der Rheinwuhrlasten überneh- men wollte, opponierten die Abgeordneten aus diesen Gemeinden: Die vier «Nicht-Rheingemeinden» würden zur Bestreitung der Rheinbaukosten «ohne jeden Rechtsgrund» herangezogen und ohne dass ihnen dafür ein «Gegenvorteil» gewährt werde. (— vgl. Schädler, Landtag, JBL 4 (1904), S. 11-13. 81 1855 betrugen die Wasserbaukosten des Landes lediglich 348 fl RW, 1856 18'464.09 fl RW, 1857, 16'269.09 fl RW, 1858 11'275 fl. RW. (LRA Rech- nungsbücher). 82 Bis 1868 meistens jährlich 5'000 fl RW. Eine gesetzliche Regelung bestand für die Beiträge aber nicht. 28
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.