Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

In Gasthäusern musste neben den bereits vorgeschriebenen Preiszetteln auch eine vierteljährlich neu festgelegte Preisliste für Gastzimmer, Beleuchtung, Heizung sowie für Stallung, Hafer und Heu angeschlagen werden. Diese Preislisten waren vorher dem Oberamt vorzulegen.137 Das Gastgewerbe unterlag seit 1844 bereits zahlreichen gesetzlichen Regelungen. Die spätere Gewerbegesetzgebung konnte sich weitgehend- auf die in der ersten Jahrhunderthälfte geschaffene Ordnung stützen. Die Gewerbeordnung von 1865 verlangte für eine Konzession zur Ausübung des Gastgewerbes vom Unternehmer einen guten Leumund, persönliche Fähigkeiten zur Führung eines Gastbetriebes sowie geeig- nete Lokalitäten. Zwischen der Berechtigung zur Getränkeproduktion und derjenigen zum Ausschank wurde klar geschieden.138 In der Ge- werbeordnung von 1910 wurden diese Bestimmungen wieder aufge- nommen und erweitert. Das Gast- und Schankgewerbe zerfiel danach in folgende Berechtigungen: Fremdenbeherbergung; Verabreichung von Speisen; Ausschank von Bier, Wein und Obstwein; Ausschank von gebrannten geistigen Getränken; Abgabe von Kaffe, Tee, Schokolade, anderen warmen Getränken und Erfrischungen, sowie Haltung von erlaubten Spielen. Diese Berechtigungen konnten einzeln oder mitein- ander verbunden werden. Bei der Konzessionserteilung hatte die Re- gierung die Bedürfnisfrage genau zu prüfen.139 Die Gewerbeordnung von 1915 übernahm alle diese Bestimmungen ohne inhaltliche Ände- rungen.140 Der Fremdenverkehr in Liechtenstein setzte in den 70-er Jahren ein. Im Jahre 1872 kauften fünf Vaduzer Bürger das Maiensäss Gaflei samt Stall und Wohngebäude und begannen sogleich mit dem Ausschank von Getränken. 1875 beherbergte die auf Gaflei errichtete «Molken- und Luftkuranstalt» bereits 20 Gäste. 1895 kam Dr. Karl Schädler aus Vaduz in den Besitz dieses Betriebes. Mit Prospekten wurde nun für das Kurhaus Gaflei geworben. 1897 standen bereits 80 Betten zur Ver- fügung, 1900 bereits 100. Ein Extrabote besorgte täglich die Postver- bindung nach Gaflei, und ein regelmässiger Pferdefuhrverkehr und Trägerdienst brachte die Gäste zum 1500 m. ü. M. gelegenen Kurort. Die Alpensennerei Gaflei lieferte den Kurgästen frische Milch und Butter. Das Kurhaus Gaflei berherbergte bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges den grössten Teil der in Liechtenstein weilenden Frem- den.141 Die Hauptattraktion des liechtensteinischen Fremdenverkehrs, 137 a. a. O., § 72. 138 Gewerbeordnung vom 16. Okt. 1865, § 21. - LGBL Jg. 1865, Nr. 9. 139 Gewerbeordnung vom 30. April 1910, § 18. - LGBL Jg. 1910, Nr. 3. 140 «Gesetz vom 13. Dezember 1915 betreffend die teilweise Abänderung der Gewerbeordnung.» 13. Dez. 1915, § 18. - LGBL Jg. 1915, Nr. 14. 141 Betr. Kurort Gaflei, vgl. Beck, Fremdenverkehr. Betr. Nächtigungszahlen, vgl. Anhang Nr. 66, S. 206 f. 245
	        

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