Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

gebildete Landtagskommission befasste sich mit der Ausarbeitung eines neuen Gewerbegesetzes.50 Der am 23. Dezember 1906 gegründete Ge- werbeverein und k. k. Gewerbeinspektor Stipperger brachten Revisions- vorschläge, die im späteren Gesetz grösstenteils berücksichtigt waren.51 Die Gewerbeordnung vom 30. April 19 10 
52 enthielt gegenüber der frü- heren manche Neuerung und Verbesserung. Die Gewerbe wurden wie bisher eingeteilt in solche, zu deren Ausübung eine blosse Anmeldung genügte, und in eine solche, deren Ausübung an eine behördliche Be- willigung gebunden war.53 Dass man der früheren fast unbeschränkten Gewerbefreiheit den Rücken kehrte, zeigte sich unter anderem darin, dass bereits für die bloss anmeldungspflichtigen Gewerbe Beschränkun- gen eingeführt wurden. Wer ein solches Gewerbe antreten wollte, hätte einen Befähigungsnachweis zu erbringen. Verlangt wurden abge- schlossene Volksschulbildung, eine ordentliche Lehre und eine minde- stens zweijährige Gesellenzeit im entsprechenden Gewerbe.54 Zu den bereits nach der alten Gewerbeordnung konzessionspflichtigen Gewer- ben kamen weitere hinzu, so das Baumeister-, Maurermeister- und Zimmermannsgewerbe, das Rauchfangkehrergewerbe, die Ausübung des Hufbeschlags, der Kleinhandel mit geistigen Getränken und die Erstellung von Beleuchtungsanlagen und Wasserleitungen.55 Zur Aus- übung des Baumeister-, Maurer- und Zimmermannsgewerbes waren praktische Ausbildung und Arbeit während acht Jahren, davon zwei Jahre als Polier oder Werkführer nachzuweisen und überdies eine Fachprüfung abzulegen.56 Für die Ausführung von Beleuchtungsanla- gen und Wasserleitungen wurde eine vierjährige Gesellenzeit, sowie Berufsausbildung als Schlosser, Spengler, Schmied oder Mechaniker vorgeschrieben.57 Die Konzession für Hufschmiede wurde nur nach abgelegter Fachprüfung erteilt.58 Vor der Konzessionserteilung für ei- nen Gastgewerbebetrieb war unter anderem die Bedürfnisfrage sorg- fältig abzuklären.59 50 Ferdinand Nigg, Gewerbe und Handel. In: Das Fürstentum Liechtenstein im Wandel der Zeit und im Zeichen seiner Souveränität. Vaduz 1956, S. 94. 51 LRA 1906/Nr. 2352. 10. Dez. 1906. Bewilligung der Regierung zur Konsti- tuierung des Gewerbevereins am 23. Dezember 1906. — LRA 1907/Nr. 1298, 1909/Nr. 704 und 1910/Nr. 873. Akten betr. Revision der Gewerbeordnung von 1865. 52 «Gesetz betreffend Erlassung einer neuen Gewerbeordnung.» 30. April 1910. - LGBL Jg. 1910, Nr. 3. - Vgl. dazu, Schädler, Landtag, JBL 12 (1912), S. 57-59. 53 a. a. C, § 1. 54 a. a. O., §§ 10-12. 55 a. a. O., § 13. 56 a. a. O., § 14. 57 a. a. O., § 15. 58 a. a. O., § 17. 59 a. a. O., § 18. 234
	        

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