Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Wie alte Flächentabellen bestätigen, hatte sich die gesamte Wald- fläche im Verlaufe des 19. Jahrhunderts nie wesentlich verändert.8 Die Besitz- und Eigentumsverhältnisse hingegen erfuhren gewisse Änderun- gen. Als die Gemeinden in der ersten Jahrhunderthälfte unter obrig- keitlichen Druck daran gingen, Gemeinbesitz ins Privateigentum der Bürger aufzuteilen, blieb der Wald im allgemeinen vor solchen Teilun- gen verschont. Lediglich in Mauren kamen rund lOO'OOO Kl. Wald in den Besitz der Bürgerhäuser.9 Noch 1837 besass die Landesherrschaft rund 900 Joch oder ca. 1.44 Millionen Kl. Wald.10 Infolge verschiedener Verkäufe war der fürstliche Waldbesitz um 1898 auf gut 470'000 Kl. zusammengeschmolzen.11 Die Landesherrschaft verlor im 19. Jahrhundert nicht nur eigent- lichen Waldbesitz, sondern auch Dienste und Rechte, die eng mit der Forstwirtschaft zusammenhingen. Bis 1848 waren die Triesenberger gegen ein Frongeld von 6 kr pro Mann und Tag verpflichtet, alles Holz für den herrschaftlichen Bedarf «zu fällen, zu klaftern, und zu schei- tern».12 Die Plankner hatten dieselbe Pflicht im herrschaftlichen Bürst- wald. Die übrigen Gemeinden des Oberlandes mussten gegen eine Fuhrgebühr von 6 kr pro Zweigespann alles obrigkeitliche Holz an den jeweiligen Benutzungsort transportieren, und die Unterländer hatten alles Bauholz auf Schloss Vaduz zu führen.13 Alle diese sog. «Wald- oder Holzfronen» wurden mit fürstlicher Resolution vom 11. Mai 1848 als abgeschafft erklärt. Im Alpgebiet hatte die Landesherrschaft seit altersher in allen Wäl- dern, das den Triesenbergern gehörige sog. «Schindelholz» ausgenom- men, das Holzschlagrecht.14 Alles Holz in den Alpwäldern gehörte der Herrschaft. Die Gemeindsleute als Alpbesitzer durften nur zum Unter- halt der Alpgebäude, zur Feuerung und zur Zäunung Holz schlagen.15 Die Landesherrschaft vergab den Holzschlag im Samina- und Valorsch- tal an Private aus der voralbergischen Gemeinde Frastanz. Diese fällten die vertraglich festgelegte Menge Holz und flössten es. dann auf dem Saminabach nach Frastanz.16 8 HKW 1838/ad Nr. 88. Flächentabelle. Vaduz, 21. Dez. 1837. 9 Büchel, Gemeindenutzen, S. 150. 10 HKW 1838/ad Nr. 88. Flächentabelle. Vaduz, 21. Dez. 1837. 11 Kraetzl, Güterbesitz (1898), S. 21. 12 LRA LBS, S. 188 — 193. - 1787 - 1789 wurden von den Triesenbergern ins- gesamt 2584 Tage Holzfronen geleistet, also bei 125 Haushaltungen durch- schnittlich im Jahre 6-ls Tage pro Haushaltung. (LRA SR D 1, 2 u. div., o. Nr. 5. März 1791, HKW an OA). 13 LRA LBS, S. 188 - 193. 14 LRA LBS, S. 145 f. - LRA W 1, ad Nr. 137 pol. 6. Juni 1817. Oberamts- bericht. 15 a.a.O. 16 LRA AR Fasz. 1/13. 15. Jan. 1784. Vertrag zwischen Oberamt und Gemeinde 217
	        

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