Gemeinden Gamprin, Mauren, Eschen und Schellenberg, in Bendern am letzten Mittwoch im März,, am 1. und 3. Mittwoch im Mai, an Mi- chaeli (29. Sept). und alle vierzehn Tage bis zum Beginn der Vaduzer Märkte Vieh- und Schweinemärkte abzuhalten.283 Die Verordnung zur Veredlung der Viehzucht vom 10. Oktober 1845 • bestimmte erstmals für Ende September die Abhaltung einer jährlichen Viehausstellung mit Prämienverteilung in Nendeln.284 Am folgenden Tag sollte ebenfalls in Nendeln Viehmarkt gehalten werden. Der zweite liechtensteinische Hauptviehmarkt musste gegen Ende Oktober in Va- duz abgehalten werden.285 Diese Regelung wurde auch in das Vieh- zuchtverbesserungs-Gesetz vom 20. Oktober 1865 wieder aufgenom- men.280 Trotz dieser Konzentrierung der jährlichen Hauptviehmärkte und der Viehausstellungen auf zwei Ortschaften des Landes war das Marktwesen in Liechtenstein, bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts auf mehrere Ortschaften und auf zahlreiche Tage verteilt, nie besonders erfolgreich.287 Auch die Kleinheit des Landes und dessen meist ungün- stige Zoll- und Handelssituation hatten ein echtes Aufblühen des Markt- wesens verunmöglicht. — Erst seit etwa 1890 wurden auf Anregung des Landwirtschaftlichen Vereins hin die Viehmärkte weniger zahlreich angeordnet und örtlich beschränkt.288 Eine Beschreibung des Marktwesens in Liechtenstein wäre unvoll- ständig, würden nicht die beiden Landesausstellungen des 19. Jahr- hunderts erwähnt. Die erste liechtensteinische Landesausstellung fand am 15. Oktober 1863 in Vaduz statt.289 Veranstalter war der erste land- wirtschaftliche Verein des Landes. Ausgestellt wurden Pferde, Rindvieh, Schweine, Ackerprodukte, Obst, Wein, Trauben und landwirtschaftliche 283 LRA 1867/Nr. 224. 14. März 1867. RA an Gde. Gamprin. 284 Verordnung zur Veredlung der Viehzucht vom 10. Okt. 1845, §§ 37 u. 38. (Text siehe Anhang Nr. 54, S. 149 —160. — 1847 mussten die in der Ver- ordnung vom 10. Oktober 1845 vorgeschriebenen Viehmärkte noch abge- sagt werden. Es fand lediglich am 6. Okt. 1847 eine Prämiierung der Zuchtstiere in Schaan statt. (LRA NR 55/39. 30. Sept. 1847. OA an alle Ortsgerichte). Die ersten Hauptviehmärkte wurden für 1848 und für die kommenden Jahre in Nendeln auf den 24. September und in Vaduz auf den 15. Oktober festgesetzt. («Churer Zeitung», Nr. 76, Mittwoch, 20. Sept. 1848). 285 Verordnung vom 10. Okt. 1845, § 38. 286 «Gesetz für Verbesserung der Viehzucht», 20. Okt. 1865, § 48. (LGBL Jg. 1865, Nr. 3). 287 MLV, Jg. 21 (1911), S. 31. 288 a. a. O. — Schon 1843 hatte Landestierarzt Wanger die Aufhebung der Wochenmärkte und die Einführung von zwei bis drei Hauptmärkten in Liechtenstein vorgeschlagen. (LRA NR 55/39. 3. Mai 1843. «Anträge zur Verbesserung und Veredlung der einheimischen Thiergattungen.») 289 «Liechtensteiner Landeszeitung», Nr. 15, 10. Okt. 1863. 210