Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

und am Schutzzoll festhielt.251 Das kleine Liechtenstein war durch Österreich geographisch und politisch von den Zollvereinsstaaten ge- trennt, und es blieb ihm keine andere Wahl, als die negativen Folgen der österreichischen Zoll- und Wirtschaftspolitik zu tragen. Als nach der allgemeinen Missernte 1846 Österreich die Getreideaus- fuhr nach der Schweiz sperrte, musste auch Liechtenstein unter öster- reichischem Druck seine Grenzen gegen die Schweiz schliessen.252 Liechtenstein, durch eine Überschwemmungskatastrophe hart getroffen, konnte nur durch dieses Entgegenkommen eine zollfreie Getreideein- fuhr von Österreich erlangen.253 Als der benachbarte Kanton St. Gallen am 19. Mai 1847 seinerseits gegenüber Liechtenstein die Kornsperre verfügte, wurde der Kantonsregierung betont freundlich mitgeteilt, das Oberamt: könne die Ausübung des Gegenrechts nicht missbilligen. In politischer Beziehung auf den österreichischen Staat angewiesen, habe es dem Oberamte sehr leid getan, notgedrungen «beim Eintritt der Fruchtsperre von Seiten Österreichs wider die Eidgenossenschaft ein gleiches verfügen zu müssen.» Die dortige Regierung kenne die Ver- hältnisse ja genügend, um zu wissen, dass diese Sperre nicht eine frei- willige und ein Akt der Unnachbarlichkeit sei. Der Fürst habe das Oberamt angewiesen, dem Landammann auszudrücken, «dieses leidige Verhältnis nicht ändern zu können».254 Aber auch nach der am 5. Juli 1852 vollzogenen Zollunion mit Österreich blieb der liechtensteinische Export nicht ohne einschneidende Beschränkungen. Oft liefen die Inte- ressen Gesamtösterreichs denen der vorarlbergisch-liechtensteinischen Grenzregion entgegen. Das zeigte sich schon bei den aus militärischen und wirtschaftlichen Gründen verhängten Viehausfuhrsperren der 50-er Jahre.255 In eine eigentliche Krise wurde der liechtensteinische Viehexport schliesslich durch das Viehseuchenübereinkommen zwi- 251 1820 beriet die Bundesversammlung in Frankfurt über Verkehrs- und Handelf'reiheit im Bundesgebiet. Der liechtensteinische Bundestagsgesandte Leonhard i setzte sich dabei besonders für den freien Verkehr von Vieh und Wein nach Österreich ein. Er bedauerte die von Österreich im Jahre 1819 errichteten Zollschranken. (HKW S 313, Nr. 4192. 1. Aug. 1820. Leon- hardi an Fürst). - Betr. dt. Zollverein, vgl. Gebhard, III. S. 336-343. 252 LRA NR 97/39. 13. Dez. 1846. HKW an OA. 253 LRA NR 97/39. 14. März 1847. Staatskanzler Metternich an HKW. 254 LRA NR 97/39. 6. Juli 1847. OA an Kantonsregierung St. Gallen. 255 Vom 4. Sept. 1855 bis 30. April 1856 herrschte ein vom österreichischen Finanzministerium verhängtes Ausfuhrverbot für Pferde. Ohne Erfolg be- stritt das Regierungsamt die Gültigkeit dieses Verbots für Liechtenstein. (LRA NR 105/91. mehrere Akten; 1855/56). - Die am 30. Januar 1859 ver- hängte und am 13. Februar 1860 wieder aufgehobene Pferdeausfuhrsperre wurde von Liechtenstein ohne Widerstand beachtet, ebenso wie das vom 21. Mai bis 12. August 1859 gültige Ausfuhrverbot für Schlachtvieh und Hafer. (LRA NR 105/91 und NR 108/77. Mehrere Akten; 1859/60). 204
	        

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