Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Der Export landwirtschaftlicher Produkte hätte nie ausgereicht, die Importe, insbesondere Brotgetreide, Saatgut, Gewerbe- und Industrie- produkte zu decken. Als wichtige Einnahmequelle wurde bis um die Jahrhundertmitte das Rodfuhrwesen betrieben,245 und viele Hunderte von Liechtensteinern brachten als Saisonarbeiter im näheren und ent- fernteren Ausland jährlich wertvolle Devisen ins Land.246 Dennoch ver- liessen während des ganzen 19. Jahrhunderts immer wieder viele Ein- wohner das Land, um in der Fremde, vor allem in den Vereinigten Staaten, ein neues, besseres Einkommen zu suchen. Daran konnte auch das Geld, das seit der Niederlassung von Industriebetrieben ins Land floss, nichts ändern. Ein Hemmnis für den landwirtschaftlichen Export Liechtensteins waren die Zollschranken, die das kleine Land bis 1852 umgaben.247 So war 1819 die Weineinfuhr nach Vorarlberg verboten und in der Folge mit hohen Zöllen belastet worden.248 Liechtenstein kam durch diese Massnahme in eine höchst unangenehme Lage, denn die benachbarte Schweiz belegte im Gegenzug die österreichischen Weine mit hohen Importgebühren. Liechtenstein wurde dabei von der Schweiz gleich wie Österreich behandelt, und sah seinen Weinexport sowohl nach Vorarlberg, als auch nach der Schweiz stark erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht.249 Trotz der Bemühungen des Fürsten gelang es bis zum Zollvertrag von 1852 nicht, diese Zollschranken zu beseitigen.250 Waren auch innerhalb des Deutschen Bundes, dem Liech- tenstein angehörte, erfolgreiche Bestrebungen zur Beseitigung von Zoll- und Handelschranken im Gange, so konnte Liechtenstein dennoch nicht davon profitieren, da Österreich dem deutschen Zollverein fernblieb 245 Vgl. unten, S. 328 - 334. 246 Vgl. oben, S. 62. 247 Vgl. unten, S. 358 - 367. 248 HKW 1819/Nr. 2206. 14. April 1819. OA an HKW. - Vgl. Quaderer, S. 70 f. 249 LRA SR R 3, o. Nr. 17. März 1824. Fürst an Hofkammer Wien. 250 a. a. O. — Seit 1819 legte Österreich einen Zoll von 4 kr pro Mass auf liechtensteinischen und schweizerischen Wein. Dieser Zolltarif erreichte beinahe den Wert des Produktes und machte den liechtensteinischen Weinabsatz nach Vorarlberg nahezu unmöglich. Der Fürst bemühte sich vergeblich, von Österreich die Aufhebung dieser hohen Importgebühren für liechtensteinischen Wein zu erwirken. — Noch 1851, kurz vor Ab- schluss des Zollvertrages mit Österreich, trat ein Balzner Bürger mit der Bitte an den Fürsten heran, beim k. k. Finanzministerium um eine er- leichterte Einfuhr liechtensteinischer Weine nach Vorarlberg nachzusu- chen. Der Fürst war wohl sehr an einer Auflockerung der österreichischen Zollgrenzen für sein Land interessiert, sah aber noch keine Möglichkeit, Österreich von der streng protektionistischen Zollpolitik auch gegenüber Liechtenstein abzubringen. (HKW 1851/Nr. 4318. 6. April 1851. Fürst an HKW). 203
	        

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