Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

allgemeinen Not überzeugen konnte, erwirkte auch bei Österreich die provisorische Aufhebung des erhöhten Getreideausfuhrzolls nach Liech- tenstein.30 Trotz aller Hilfsmassnahmen konnte die Not nur gelindert, nicht aber beseitigt werden. Die Rheinkatastrophe von 1846 führte er- neut zu einer Verschlimmerung der wirtschaftlichen Lage des Landes. Bereits im Juli 1853 erfolgte ein weiterer Einbruch unterhalb Triesen und ein unbedeutender bei Schaan.31 Glücklicherweise erreichte diese Überschwemmung nicht die verheerende Wirkung wie im Katastrophen- jahr 1846. Die Wassermassen des Rheins waren vermutlich nicht mehr so gross, und die seither vorgenommenen Wuhrarbeiten boten bereits einen gleichwohl noch ungenügenden Schutz. Denn schon am 16. Juni 1855 durchbrach der Rhein unterhalb Vaduz seine Schranken und über- schwemmte etwa die gleiche Fläche wie 1846.32 Der entstandene Scha- den soll noch grösser als der im Jahre 1846 gewesen sein.33 Beim Hoch- wasser von 1868, einem der grössten im 19." Jahrhundert, konnten die weiter verstärkten und ausgebauten Schutzbauten leider nicht verhin- dern, dass die angeschwollenen Fluten am 28. September bei Balzers mit aller Macht ins Binnenland einbrachen. Das Überschwemmungs- gebiet reichte bis zur Triesener Gemeindegrenze.34 Der Schaden wurde mit 137'927 fl 80 kr ö. W. angegeben.33 Im Herbst 1872 wurde das von den Rheinfluten schon mehrmals heimgesuchte Ruggell wieder über- schwemmt.38 Der Bruch eines Geleitdammes bei Triesen am 11. Sep- tember 1888 führte zur letzten Rheinüberschwemmung im 19. Jahr- hundert. Die Ebene von Vaduz bis Bendern stand einige Tage unter Wasser.37 Bis zur schrecklichen Hochwasserkatastrophe vom 25. Sep- tember 192 7 
38 blieb Liechtenstein von weiteren Überschwemmungen verschont. gebende Mißstand ausgeglichen werden könne.» — HKW S 305, 1846 / Nr. 8512, Protokoll der 23. Sitzung der Bundestagsversammlung vom 6. Au- gust 1846. 30 Quaderer, S. 115 f. Der Fürst weilte während 5 Tagen im Land. Seine Wei- sungen können als Ansatz zu einem allgemeinen Reformwerk in Liechten- stein angesehen werden. 31 Krapf, Geschichte des Rheins, S. 18. Geiger, S. 295. 32 Krapf, Geschichte des Rheins, S. 18. LRA NR 105/11, Faszikel betr. Rhein- einbruch von 1855. 33 LRA 105/11, Nr. 646, 30. Juli 1855, RA an Fürst. 34 Krapf, Geschichte des Rheins, S. 18. 35 LRA 1868/ad 803, Schadenverzeichnis vom 6. Nov. 1868. Die Schäden an Feldfrüchten sind mit 4 232 fl 24 kr, Gebäudeschäden mit 258 fl 83 kr und Schäden an Grund und Boden (Wertverminderung), sowie an Kanälen, Dämmen etc. mit 133'436 fl 73 kr angegeben. 36 Krapf, Geschichte des Rheins, S. 18. 37 a. a. O., S. 19. 38 vgl.: Zur Erinnerung an Rheinnot und Wiederaufbau. 25. September 1927 — 1937, hrsg. von der Fürstlichen Regierung, Vaduz, o. J. (1937). 22
	        

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