Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

wurden schnell in die Tat umgesetzt. Aus dem Prättigau wurden vom Oberamt 10 Zuchtstiere gekauft und unter die einzelnen Gemeinden ausgelost.135 Die Viehzuchtveredlung wurde als Landesangelegenheit erklärt.136 In jeder Gemeinde überwachten eigene Kommissionen die Viehzuchtveredlung und Hessen nur ausgewählte Tiere zur Zucht zu.137 Viehmärkte und -ausstellungen, sowie die vom Fürsten für gute Zucht- leistungen gewährten Prämien ergänzten die eigentlichen Zuchtverbes- serungsmassnahmen.138 Da infolge der Gemeinheitenteilung manche Gemeinde keine oder viel zu wenig Gemeinweide mehr hatte, war ein Grossteil der Vieh- besitzer über den Sommer zur Stallfütterung übergegangen. Alles Vieh konnte nicht auf die noch bestehenden Gemeindeweiden oder die Al- pen getrieben werden, und kaum ein Viehzüchter konnte sich das Auf- treiben seines Viehs auf seine privaten Weidegründe leisten. Das ver-. zärtelte Stallvieh war aber weniger wert als das Vieh, das aus Gegen- den mit genügend Alpen und Gemeindeweiden stammte. Dieser Um- stand konnte zunächst nicht geändert werden. Der Landestierarzt schlug aber 1847 vor, in allen Gemeinden mit Alpbesitz jährlich vier bis sechs der schönsten Kälber auszuwählen und auf eine Kuhalpe zu treiben.139 Da die jungen Tiere vor dem Alpen nie oder nur selten aus dem Stall kamen, vertrugen sie das rauhe Klima und das schwierige Gelände auf den Kälberalpen nur schlecht und stürzten oft ab. Aus diesem Grunde trieben die Bauern nicht die schönsten Tiere auf, son- dern schickten schlechtere.140 Aufgrund der Anregung des Landestier- arztes ordnete das Oberamt am 12. Juni 1847 an, jährlich 33 ausge- wählte Kälber auf Kuhalpen zu treiben.141 Durch die revolutionären Ereignisse von 1848 wurde die Viehzucht- veredlung unterbrochen. Die auf Landes- und Gemeindeebene gebilde- ten Kommissionen lösten sich auf. Erst 1857 wurde die gesamte Organi- sation gemäss der Verordnung vom 10. Oktober 1845 wieder aufge- stellt.142 Trotz dieses Unterbruches in der obligatorischen Förderung konnte Tierarzt Wanger 1859 über eine bedeutende Verbesserung des liechtensteinischen Viehschlages berichten, der grösser, besser gebaut und im Preis viel höher geworden sei.143 Die Landesausstellung von 135 LRA NR 55/39. Oberamtsprotokoll vom 24. Nov. und 1. Dez. 1845. 136 Verordnung vom 10. Okt. 1845, § 4. 137 a. a. O., § 26. 138 a. a.O., §§ 31-38. 139 LRA NR 55/39. 19. April 1847. Landestierarzt Wanger an Landesphysikus Dr. Gebhard Schädler. 140 a. a. O. 141 LRA NR 55/39. 12. Juni 1847. OA an Ortsgerichte. 142 LRA NR 55/39. 6. Mai 1859. Bericht über die Tierzuchtveredlung in Liech- tenstein von Christoph Wanger. 143 a. a. O. 185
	        

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