Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

tüchtigen Mann gefunden, der während vielen Jahren an der Verbes- serung der liechtensteinischen Viehzucht arbeitete. Schon 1843 reichte Wanger dem Oberamt eine Instruktion für sämtliche Alpgenossen über den Schutz vor Viehkrankheiten ein, die aber nicht in Kraft gesetzt wurde.128 Zur selben Zeit legte der Landestierarzt zwei umfassende Projekte zur «Verbesserung und Veredlung der einheimischen Thier- gattungen» vor.129 Darin findet sich eine genaue Beschreibung der da- maligen Viehzucht. In einer Gemeinde mit 200 — 250 Kühen wurden gewöhnlich zwei Stierchen «ohne Rücksicht auf Farbe, Wohlgestalt und Grösse zum Züchtungszweck unkastriert belassen»130 und schon im ersten Jahr zum Sprung benutzt. Innerhalb der Dorfgenossenschaft waren in einer bestimmten Reihenfolge jeweils für ein Jahr zwei Ge- nossen verpflichtet, Sprungtiere zu halten. Da das Sprunggeld sehr niedrig gehalten war (6 — 8 kr), wurden die Sprungtiere nur ungern gehalten, und die Zuchtergebnisse waren entsprechend schlecht. Das liechtensteinische Rindvieh war «sehr klein, mit schmalem Kopf, ge- drungenen kleinen Hörnern, dünnem Hals, gedrängter Gestalt, hoch- angesetztem langen Schweif, schwachen niedrigen Füssen und sehr verschiedener Farbe, mastfähig und in hohem Grade milchergiebig.»131 Die Verhältnisse hatten sich seit der 1815 von Schuppler gegebenen Beschreibung kaum geändert. In Triesenberg gab es allerdings einzelne Viehzüchter, die durch eingeführte Zuchtstiere und Kühe aus dem Prättigau und anderen Gegenden einen beinahe mustergültigen Rind- viehschlag gezüchtet hatten. Sie verkauften nicht selten dreiwöchige Kälber um 4 — 6 und 3 — 4 jährige Kühe um 40 — 45 Kronentaler. Im Durchschnitt galt im Lande ein dreiwöchiges Kalb 3 — 5 fl und eine 3—-4 jährige Kuh oder ein gleichaltriger Zugochs 15 — 20 Kronen- taler.132 Zur Verbesserung der Viehzucht machte Wanger mehrere Vor- schläge.133 Vor allem sollte durch Auswahl einheimischer und durch Ankauf fremder Zuchtstiere eine Rassenveredlung erreicht werden. Die Zuchtstierhaltung sollte entschieden verbessert werden. Neben den von der Obrigkeit ausgewählten Zuchtstieren sollten keine anderen zuge- lassen werden. Diese und noch weitere Vorschläge des Landestierarztes wurden in die am 10. Oktober 1845 erlassene Verordnung zur Vered- lung der Viehzucht übernommen.134 Die Vorschriften der Verordnung 128 LRA NR 55/39. 3. Juni 1843. OA an Landesphysikus Dr. Gebhard Schädler. 129 LRA NR 55/39. 20. Jan. 1842. Stellungnahme von Dr. Gebhard Schädler zum ersten Entwurf 
Wangers. — 3. Mai 1843. Zweiter Entwurf Wangers: «Anträge zur Verbesserung und Veredlung der einheimischen Thier- gattungen.» 130 a. a. O. 131 a. a. O. 132 a. a. O. 133 a. a. O. 134 Verordnung zur Veredlung der Viehzucht, 10. Oktober 1845. (LRA NS 1845). Text siehe Anhang Nr. 54, S. 149 - 160. 184
	        

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