Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

die Obrigkeit daran, ihre Reformvorstellungen zu verwirklichen. Die grässliche Hungersnot, die auf die totale Fehlernte von 1816 folgte, vielen Leuten das Leben kostete und die Verschuldung des Landes ins Unerträgliche steigerte, war eine letzte und eindrückliche Mahnung zu ernsten Anstrengungen.289 In der ersten Jahrhunderthälfte wurden grosse Flächen Gemeinland unter die Bürger verteilt, der Schutz und die Entwässerung des Flach- landes in Angriff genommen, die Bodenzerstückelung aufgehalten und eine Güterarrondierung angestrebt. Triebkraft für dieses Reformwerk war die freigesetzte Privatinitiative des einzelnen Bürgers, der durch Zuteilung von Eigentum und dessen freier Nutzung genügend Tatkraft zur Verwirklichung der angestrebten Reform erhalten sollte. Zeitlich etwas später, zum Teil notwendige Folge der eingeleiteten Reform, setzten Bauernbefreiung und Grundentlastung ein. Mit der beträchtlichen Vergrösserung des privat genutzten landwirt- schaftlichen Bodens und dem Wegfall der mannigfaltigen, auf der alten Agrarverfassung beruhenden Bindungen und Belastungen des einzelnen Bauern stand der Weg zu einer freien und ungehinderten intensiven Bodennutzung offen. Die Ackerfläche wurde vergrössert, und trotz klei- neren Weideflächen konnte der Viehstand infolge intensivierten Futter- baus, verbesserter Düngung und der allgemeinen Bodenmelioration noch vergrössert werden.290 Die Missernte und Überschwemmungs- katastrophe von 1846 brachte zwar einen wirtschaftlichen Rückschlag, sie spornte aber gleichzeitig zur Weiterführung und zum Aufbau der eingeleiteten Reform an. In der zweiten Jahrhunderthälfte wurde die Landwirtschaft, nach der Durchführung der Grundentlastung, Bauern- befreiung und Gemeindebodenaufteilung auf völlig neue Grundlagen gestellt, lediglich noch in ihrer Technik verändert. Neue Erkenntnisse der Forschung bezüglich Pflanzenbau, Sortenwahl, Düngung, Tierzucht etc. wurden übernommen, die ersten Landmaschinen eingesetzt und die Bodenmelioration weitergeführt. So war es möglich geworden, dass sich das kleine Land während des Ersten Weltkrieges in seinem drin- gendsten Bedarf an Nahrungsmitteln auf die eigene Urproduktion stützen konnte. 289 Albert Schädler, Das Hungerjahr 1817 in Liechtenstein. JBL 18 (1918), S. 7 — 25. Am 14. Januar 1817 schreibt das Oberamt an die Hofkanzlei in Wien: «Viele Familienhäupter ringen samt ihren Angehörigen mit dem grässlichen Hungertode.» .... «Und viele nehmen'zu dem Genuss des Pferdefleisches und der wenigen Weintraubentrester, die sie- mit Kleien vermischt verbacken und als Brot geniessen, ihre Zuflucht, um nicht gerade zu verhungern zu müssen.» (HKW 1817/ad Nr. 543. 14. Januar 1817. OA an HKW). 290 Die verschiedenen Änderungen in der Landwirtschaftsstruktur sollen bei der Behandlung der einzelnen Betriebszweige noch verdeutlicht werden. 158
	        

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