Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Die gemeinsamen Weideflächen, die «Gemeindehuttungen», waren Grundlage für die Viehhaltung der Gemeindebürger. Jeder Bauer durfte während der ganzen Vegetationszeit soviel Vieh auf die Gemeinde- weide treiben, als er mit dem auf seinen Privatgründen erzeugten Futtervorrat überwintern konnte.275 Neben den eigentlichen «Hutt- weiden» wurden auch die Rheinauen und die nahe dem Dorf gelegenen Wälder dem «Viehtratt» unterworfen.2'13 Die Gemeinheiten befanden sich in schlechtem Zustand, waren mit Gebüsch überwachsen, verrüf- net oder stark versumpft und konnten nur extensiv genutzt werden.277 Der einzelne Bauer trachtete nur danach, aus ihnen den grösstmögli- chen Nutzen zu ziehen. Am Unterhalt und an der Verbesserung der weiten Gemeingründe hatte er kein oder nur wenig Interesse.278 — Der zu intensiver Nutzung ausgeteilte Gemeindeboden (Wies- und Ackerland) und der Grossteil der Privatgründe konnte nicht frei be- wirtschaftet werden. Auf ihm haftete das Recht der allgemeinen Atzung (Atzungs-, Tratt- oder Weiderecht), und zwar im Frühling bis Ende Mai und im Herbst mit Anfang Oktober, solange Weide vorhanden war.279 Über das damals in Liechtenstein herrschende Bodennutzsystem, insbesondere über angewandte Fruchtfolgearten etc., liegt kein aus- reichendes Quellenmaterial vor. Mit Sicherheit aber überwog die Gras- wirtschaft den Ackerbau bei weitem.280 Die relativ kleine Ackerfläche Grösse, Besitzverteilung und Nutzung der Fluren einzelner Gemeinde- bezirke zu gewinnen und die Ergebnisse auf Karten darzustellen. Die hier gegebene Skizze stützt sich auf bereits oben ausgewertetes Quellen- material betr. Gemeindewesen und landwirtschaftlichen Grundbesitz. — Ein Plan der Gemeinde Balzers (LRA AR Nr. 7, Fasz. 6/2; 1793.) gab auch einigen Aufschluss. 275 Vgl. unten, S. 176 - 178. 276 Vgl. unten, S. 176 - 178. 277 LB Fritz. Die Beschreibung nennt die Gemeindegüter und fährt fort: «alles wird aber grössten Theils schlecht bearbeitet, und nicht in gehöri- ger Ordnung genützt, und gebraucht, kurz der grössere Theil der Unter- thanen sind Fretter.» 278 Das lag nur zum Theil an der eigennützigen Haltung des einzelnen Bür- gers. Der «Überfluss» an Gemeindeboden legte auch keine verbesserte Bodennutzung nahe. (LRA NR 89/18. 30. Okt. 1835. OA an Fürst: Bericht über die «Erlassung eines Kulturgesetzes.») 279 a.a.O. 280 Der Privatbesitz in der Gemeinde Schaan verteilte sich 1808 wie folgt: Gartenfläche 34'000 Kl. Rebfläche 18'000 Kl. Ackerfläche 234'000 Kl. Wiesland 476'000 Kl. Streumäder 176'000 Kl. 938'000 Kl. Dazu kamen noch 13700 Kl an. nutzungsweise ausgeteiltem Gemeinde- boden, sowie ca. 2 Millionen Kl. Gemeinheiten. Somit waren lediglich rund 8°/o der Landwirtschaftsfläche Ackerboden. 155
	        

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