Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Die Zehntablösung war gemeindeweise durchzuführen.191 Die Ermitt- lung der Ablösungssumme war den beteiligten Parteien überlassen, Streitfälle sollte eine landesfürstliche Kommission schlichten.192 Das Flächenmass des durchschnittlich offenen zehntpflichtigen Bodens und dessen jährlicher Durchschnittsertrag wurde ermittelt.193 Der Zehnt- betrag war durch den Durchschnitt der rentamtlichen Naturalpreise von 1826 bis 1847 zu bestimmen.194 Das Ablösungskapital bestand aus dem 20-fachen Zehntbetrag nach Abzug der Gegenleistungen von Sei- ten des Zehntberechtigten.196 Bis zur Abzahlung des ermittelten Ablö- sungskapitals musste der Zehntpflichtige dieses Kapital mit 5% ver- zinsen. Für die Abzahlung wurde dem Schuldner eine Frist von 20 Jah- ren eingeräumt.190 — In der Folge wurden in den einzelnen Gemein- den die Zehntablösungskapitalien durch Übereinkommen zwischen Zehntpflichtigen und -berechtigten ermittelt und in den festgesetzten Raten abgezahlt. Die Ablösungssumme für sämtliche Zehntrechte in Liechtenstein betrug 102'107 fl, eine ansehnliche Summe im Vergleich zu den oben genannten Lehenzinsablösungssummen.197 Mit der Zehnt- ablösung war nach langem Bemühen der Bauern eine sehr bedeutende, auf dem Agrarland liegende Grundlast entfernt worden.198 Bedeutendste und die Wirtschaftsform in der Landwirtschaft am stärksten bestimmende Grundlast war wohl das Trattrecht, das in 191 «Gesetz über die Ablösung des Zehent» vom 7. März 1864. LGBL Jg. 1864, Nr. 3, § 2. 192 a. a. O., § 3. 193 a. a. O., § 5. 194 a. a. O., § 5. 195 a.a.O., §8. 196 a.a.O., §14. Schädler, Landtag, JBL 1 (1901), S. 98 f.: Die einzelnen 
Zehntherren er hielten: Kuratie Vaduz 
— 7'474 fl Pfarrei Schaan 
— 9'520 fl Pfarrei Triesen 
— 8718 fl Pfarrei Balzers 
— 14'000 fl Pfarrei Mauren 
— 5'600 fl Pfarrei Eschen 
— 15'000 fl Domkapitel in Chur — 4722 fl fürstliche Renten — 19'902 fl k. k. öster. Aerar — 
17'171 fl total 102'107 fl — Vgl. auch: «Liechtensteiner Landeszeitung», 4. Jg. (1866), Nr. 11 «Übersicht der Zehntablösungsfonde Ende 1865». 198 Es sollen zur Illustration die jährlichen Durchschnittserträge (1826 — 1847) an Zehnten, wie sie der grösste Zehntherr des Landes (die Landesherr- schaft mit ca. 20% vom Total) einzog, dargestellt werden: (LRA NR 106 b. Übersicht über die obrigkeitlichen Zehntanteile, März 1861). 137
	        

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