Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Infolge der Überschwemmungskatastrophe und der Missernte von 1846 wurden in der allgemeinen Not erneut verschiedenerorts Zehnt- zahlungen verweigert und Zehntbefreiung bzw. -ablösung gefordert.177 Nachdem der Fürst 1847 das Land besucht hatte, und daraufhin eine allgemeine Wirtschaftsreform einleiten wollte, regte er auch an, in Liechtenstein die Zehntablösung durchzuführen.178 Noch zögerten die Behörden, auf diese fürstliche Anregung einzutreten.179 Erst als das Volk im Revolutionsjahr 1848 die gänzliche und unentgeltliche Auf- hebung des Novalzehnts und die Ablösbarkeit des Gross- und Klein- zehnten forderte,180 machte die Zehntbefreiung bedeutende Fortschritte. Mit Paragraph 14 des Erlasses vom 7. April 1848 erklärte der Fürst die Verpflichteten vom Novalzehnt unentgeltlich befreit.181 Diese Befreiung wurde von einzelnen auf Grundstücke ausgedehnt, die nicht unter den eigentlichen Neubruchzehnt fielen. Sie wollten die Novalzehntbefreiung auch auf neu aufgebrochene Wiesen in den alten Zehntlagen und auf die zehntbaren «Hausbündten», die sie nun aufbrachen, ausdehnen.182 Die Hofkanzlei sah sich angesichts dieser Situation veranlasst, nähere Erklärungen zu der im Erlass vom 7. April 1848 ausgesprochenen Noval- zehntbefreiung abzugeben.183 Danach waren unter den vom 1. Mai 1848 an unentgeltlich aufgelassenen Novalien der Zehnt von Neubrüchen zu 177 1847 verweigerten Vaduzer und Schaaner Bürger dem Pfarrer von Schaan den Zehnten von den sog. «Schaaner Wiesen». (LRA NR 87/4. Protokolle vom 11. und 12. November). Als das Oberamt vermittelnd eingreifen wollte und eine Zehntbefreiung für 3 Jahre vorschlug (LRA NR 87/4. 15. Nov. 1847. OA an Kurat Wolfinger und Pfarrer Carigiet), lehnten die Zehntberechtigten jeden Kompromiss strikte ab. (LRA NR 87/4. 18. Nov. 1847. Pfarrer Carigiet an OA). 178 LRA NR 87/44. 19. August 1847. «Gegenstände über welche mir Mayer nach Einvernehmung des Landvogtes zu berichten haben wird.» — Betr. Fürstenbesuch und Inspektionstätigkeit des fürstlichen Hofsekretärs Dr. Kajetan Mayer, vgl. Quaderer, S. 116 — 120. 179 Zur Anregung des Fürsten, den Zehnten abzulösen, führte Landvogt Men- zinger aus, dass eine Zehntablösung wirtschaftliche Vorteile brächte und wünschbar sei. Gleichzeitig wies er aber auch darauf hin, dass die Geistlichkeit erheblichen Widerstand leisten würde, dass der Grossteil der Untertanen eine Zehntablösung nicht bestreiten könnte, dass das Zehnt- wesen völlig ungeregelt sei und die Rechtsverhältnisse erst mühsam er- mittelt werden müssten. (LRA NR 87/44. 29. August 1847. Menzinger an Dr. Mayer). 180 LRA Schädler Akten 264. 22. März 1848. Adresse aller Vorsteher und Gemeindeausschüsse an den Fürsten; Punkt 3 der Bitten. 181 LRA NS 1848; Erlass vom 7. April 1848. Text siehe Anhang Nr. 42. 182 LRA NR 87/4. 23. Mai 1848. RA berichtet dem Fürsten über unterschied- liche Interpretation der mit Erlass vom 7. April 1848 erfolgten Noval- zehntaufhebung. 183 LRA NR 85/71. 27. Juni 1848. OA teilt den Hecht. Gemeinden die Erklä- rung der Hofkanzlei zu § 14 des Erlasses vom 7. April 1848 (LRA 87/4. 18. Juni 1848. HKW an RA) mit. 135
	        

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