Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

ein Landwirtschaftsbetrieb für viele Bauern unmöglich. Der harte Kampf vieler Familienväter gegen die von den altberechtigten Bürgern festgelegten Bestimmungen, die den Bezug von Gemeindeboden ein- schränkten oder gar verunmöglichten, macht dies besonders deutlich. Ein kleiner Anteil am Gemeindeboden verschaffte solchen, vom Ge- meinheitenbezug verdrängten Familien wenigstens eine kümmerliche Existenz. Der Gemeinbesitz war frei von der Landessteuer,125 die auf dem Privatgrundbesitz lastete. Die Gemeindsleute als Nutznisser von Ge- meindeboden trugen hingegen viele andere Lasten, wie Strassenbau und -unterhalt, Wachtdienste (z. B. bei Föhn- und Rheingefahr), Wuhr- arbeiten, herrschaftliche Fronen und Unterhalt von öffentlichen Ein- richtungen aller Art. Auf diese Weise (Gemeindewerk, Hand- und Zug- dienste) kam die Gemeinde ihren Aufgaben nach und bestritt ihre Aus- lagen. Der Geldverkehr der Gemeindekasse beschränkte sich auf ein Minimum.126 Gemeindenutzanteile, Weide-, Holzbezugs- und Alprechte waren Entgelt für die Leistung öffentlicher Dienste durch die Bürger. Mit der Zuteilung von Gemeindeboden wurden auch besondere Dienste innerhalb der Gemeinde (Lehrer. Dorfweibel, Nachtwächter etc.) ab- gegolten. Erst als die Einwohnergemeinde und der Staat mit den ihnen zufliessenden Steuereinnahmen etc.127 die meisten dieser öffentlichen Somit entfiele auf einen Bürger ein Kapital von 594 fl 30 kr. — Eine Be- rechnung vom 12. März 1847 kommt auf ein Vermögen von 1050 fl 22 kr und somit auf ein Einkaufsgeld von 1000 fl. Die «Einkauftaxe für Weibs- personen» betrug 1847 33 fl für eine Schaanerin, 50 fl für eine Liech- tensteinerin und 100 fl für eine Ausländerin. (LRA NR 91/9. 12. März 1847. Gde. Schaan an OA). Eschen errechnet für 561731 Kl. Sommerried, 35761 Kl. Nendler Ried und 85'679 Kl. Auboden (alles Gemeindsteilungen !), sowie für Holzgenuss etc., abzüglich 24 Tage Handarbeit ä 30 kr. für jeden Bürger einen jähr- lichen Nutzertrag von 250 fl. (Eschen, 2. Nov. 1842). Mauren nennt für 248'000 Kl. ausgeteilten Riedboden, die Gemeindewäl- der, den ins Bürgereigentum verteilten Bauwald und die gemeinsame At- zung einen Wert von 29'632 fl und nach Abzug der Passiva pro Bürger ein Gemeindevermögen von 212 fl 54 kr. (Mauren, 21. Dezember 1842). Gamprin (22. Dezember 1842) kommt auf 209 fl, Ruggell (24. Dez. 1842) auf 379 fl und Scheltenberg (29. Dez. 1842) auf 349 "fl reines Gemeinde- vermögen pro Bürger. — Die Angaben der übrigen Gemeinden fehlen. 125 Vgl. unten, S. 393. 126 Vgl. unten, S. 356 f. 127 Vgl. dazu beispielsweise die Übernahme der Wuhrarbeiten, der wohl stärksten Belastung der Gemeinden, oben. S. 28 
f. — 1862 schreibt der Lan- desverweser, dass der liechtensteinische Bauer pro Jahr bis 6 Wochen und mehr auf Rheinschutzbauten, Rüfebauten und Entwässerungsarbeiten verwenden müsse. Eine wahrlich starke Belastung und ein beträchtlicher Verlust an Zeit und Arbeitskraft für die Landwirtschaft. (HKW 1862/ Nr. 6932, 16. Febr. 1860. Menzinger an HKW). 121
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.