Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Der Grosszehnt in Eschen stand dem Kloster Pfäfers bis zu dessen Auflösung zu. Seit der Aufhebung des Klosters wurde dieser Zehnt als Fonds von der Landeskassa verwaltet und der Ertrag zu kirchlichen Zwecken verwendet. 1861 übernahm die Gemeinde Eschen den Gross- zehnt samt den darauf ruhenden Lasten. Den Kleinzehnt hatte die Gemeinde schon früher an sich gebracht.71 Von den Gütern «in der Quadern» und den sog. «Prioratsgütern»72 in Maaren bezog der Pfarrer den Zehnten allein. Den Grosszehnten von allen übrigen Gütern teilten sich je zur Hälfte das fürstliche Rentamt und die Pfarrpfrund Mauren. Dabei waren alle Zehntlagen in zwei un- gefähr gleich grosse Teile aufgeteilt worden, in denen die beiden Teil- haber sich als alleinige Zehntnehmer alle 7 Jahre ablösten. Der auf den obrigkeitlichen Weingärten liegende Zehnt wurde von.der Obrigkeit selbst bezogen. Der übrige Weinzehnt in Mauren lag beim k. k. österr. Aerar,73 das den Zehntertrag dem Pfarrer von Mauren überliess. Der Kleinzehnt war von der Gemeinde ausgelöst worden. Der Pfarrer bezog einen jährlichen Auslösungsbetrag von 1 fl 40 kr. Der Grosszehnt im gesamten Pfarrbezirk Bendern, damals die Ge- meinden Gamprin, Schellenberg, Ruggell und den Eschner Dorfteil Schönbühl umfassend, war ursprünglich dem Kloster St. Luzi, Chur zu entrichten. Das k. k. österr. Aerar als Rechtsnachfolger überliess diesen Zehnten pachtweise der Pfarrgemeinde Bendern. Aber nicht nur diese Grundlasten, sondern auch Fronen, also Dienste, die in der Verrichtung körperlicher Arbeiten bestanden und unentgelt- lich oder doch nur gegen geringe Entschädigung zu leisten waren, be- lasteten den Landwirt.74 Nach Art, Umfang und Zeit lassen sich allge- mein verschiedene Fronen unterscheiden: Handfronen, die auch vom ärmsten Untertan zu Fuss; Fuhrfronen, die nur von einem Untertan, der Zugtiere besass, geleistet werden konnten; bezüglich ihrer Dauer unbestimmte oder auf eine Anzahl Tage in bestimmten Monaten oder Jahreszeiten festgelegte Fronen (Frontage). 71 Laut Urkunde vom 30. April 1660 verzichtete der Abt von Pfävers als Pa- tronatsherr der Pfarrei Eschen auf den Bezug des Kleinzehnten, wenn er den Kirchgenossen den sog. «Bratenwein» (30 Viertel Wein, 100 Pfund Fleisch, 30 Pfund Käse etc.) nicht mehr geben müsse. (Schädler, Landtag, JBL 1 (1901), S. 97) betr. «Bratenwein» vgl.: Albert Schädler, Beiträge zur Geschichte der Pfarrei Eschen, JBL 17 (1917), S. 34. 72 Gemeint sind die Güter des ehemaligen Priorates St. Johann in Feldkirch. — Vgl. Johann Baptist Büchel, Bilder aus der Geschichte von Mauren, JBL 15 (1915), S. 79 f. betr. Zehntverhältnisse in Mauren, ebenda, S. 100- 104. 73 Das k. k. österr. Aerar war Rechtsnachfolger des in Mauren begüterten Klosters Ottobeuren bzw. nach dessen Aufhebung (1802) des Königreiches Bayern, das bis 1814 Güter und Rechte des genannten Klosters inne hatte. — Vgl.: Johann Baptist Büchel, Bilder aus der Geschichte von Mauren, JBL 15 (1915), S. 79 f. 74 Haberkern-Wallach, S. 215 f. 103
	        

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