Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1971) (71)

Aber Federoff gab seine Bemühungen nicht auf. Schon am nächsten Tage hatte er eine neue Unterredung mit den Internierten. Wieder war sie ohne Erfolg. Alle weigerten sich zurückzukehren. Noch einmal kam Federoff, und zwar am 5. Dezember. In der Besprechung mit der Re- gierung bezeichnete er nochmals die Freilassung der «Renitenten» aus dem Gefängnis als «eigenmächtige» und «nicht-loyale Handlung». Fer- ner müsse er feststellen, dass im Lager eine feindselige Haltung gegen- über der Sowjetunion bestehe, insbesondere verursacht durch die oben- genannten 8 Offiziere. Er schlage daher vor, diese 8 auszuliefern. Fer- ner erklärte er, General Holmston und 59 Offiziere seines Stabes seien Kriegsverbrecher.1 DIE LAGE DER -INTERNIERTEN ANFANG 1946 Nach dem Ende der Repatriierungsverhandlungen sandte General Holmston am 5. Dezember eine Erklärung folgenden Inhalts an die liechtensteinische Regierung. «Ich zähle, dass meine Rolle als oberster Führer der Reste der 1. Russischen Armee und der von mir ernannten Kommandanten am 3. Dezember d. J. beendet ist.» Gleichzeitig erliess er einen vom 2. Dezember 1945 datierten Tagesbefehl der 1. Russischen Armee, in dem es u. a. hiess : «Infolge des Ablaufs der durch das in- ternationale Recht vorgesehenen Frist der Militär-Internierung be- fehle ich allen Angehörigen der mir unterstellten Armee, die Uniform abzulegen . . . Das Entfernen der Rangabzeichen darf die innere Ord- nung und Disziplin im gegenseitigen Verkehr nicht beeinträchtigen» . . , «Befehlshaber der Armee gez. Holmston, Generalmajor.»2 Nach'der Rückführung durch die Sowjetdelegation erfolgten noch einzelne selbständige Abwanderungen in die französische Besatzungs- zone. Ferner wurden wegen Verletzung des Asylrechtes am 15. und 18. November fünf Internierte über die Grenze bei Schaanwald abgescho- ben. Bis zum Ende des Jahres verblieben in Liechtenstein noch 146 In- 1 LRA, Nr. 230/43, «Russ. Internierte», Besprechung mit der Sowj. Delegation am 5. 12. 1945. 2 LRA, Nr. 230/43, «Russ. Intern.» Dieser Tagesbefehl entsprach den Tages- befehlen der brit. und amerik. Hauptquartiere v. 1. 12. 1945, nach denen keine deutschen Uniformen mehr getragen werden durften. 90
	        

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