Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1971) (71)

nierten benötigt. So betrugen die Kosten für die Internierung monat- lich 30000 sfr bei einem Budget des Landes von 2 Millionen für's Jahr. Das war natürlich auf die Dauer wirtschaftlich schwerwiegend.1 Schon aus diesem Gründe musste eine Lösung gesucht werden. Das Eidgenössische Politische Departement wandte sich am 9. Juli mit einer Anfrage an die liechtensteinische Gesandtschaft in Bern. In dieser wurde zunächst darauf hingewiesen, dass die zwischen der Schweiz und Liechtenstein getroffene Regelung in der Frage der Be- handlung ausländischer Flüchtlinge im Falle der Anfang Mai nach Liechtenstein eingedrungenen bewaffneten Russen keine Anwendung gefunden habe. «Trotzdem wäre es für die schweizerischen Behörden wertvoll, zu wissen, welche Verfügungen liechtensteinischerseits in Bezug auf diese Flüchtlinge getroffen worden und beabsichtigt sind.»2 DIE REPATRIIERUNGSFRAGE Die Schweizer Behörden hatten schon während des Krieges die Flüchtlingsfrage vor allem als ein aussenpolitisches Problem empfun- den. Anfang Mai 1945 befanden sich in der Schweiz rund 115 000 schütz-- suchende Ausländer, darunter etwa 9000 Russen, meist entwichene Kriegsgefangene. Der Moskauer Rundfunk erhob gegen die Schweiz den Vorwurf, sie behandele die russischen Internierten schlecht, und kün- digte am 16. Juni Repressalien gegen Schweizer Bürger in dem von den Sowjets besetzten Gebiet an. Daraufhin forderte die Schweiz die Sowjet- regierung auf, zur Regelung dieser Angelegenheit, insbesondere für die Heimschaffung der russischen Internierten, eine Militärdelegation zu entsenden. Diese Delegation erschien alsbald und arbeitete vom 27. 6. an mit einer schweizerischen Militärmission zusammen. Zwischen dem 10. August und 4. Oktober 1945 wurden die russischen Militärinternier- ten und Zivilflüchtlinge heimbefördert. Dabei wahrte die Schweiz ihren Standpunkt, dass niemand zur Heimkehr gezwungen werden sollte. 400 russische Internierte lehnten die Heimschaffung ab.3 1 LRA, Nr. 230/43, Bericht des Internationalen Roten Kreuzes v. 21. 6. 1945. 2 LRA, Nr. 230/43, Das Eidgenöss. Polit. Departement, Abteilung f. Auswärti- ges an die Liecht. Gesandtschaft in Bern am 9. 7. 1945. 3 Edgar Bonjour, «Geschichte der Schweizerischen Neutralität», Bd. VI, Basel u. Stuttgart, 1970, S. 20 - 69. 80
	        

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