Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1971) (71)

sich verfehlt, verliert den Schutz des Staates und kann ohne ge- richtlichen Vorgang des Landes verwiesen werden. 9) Die Regierung erstrebt ein gutes Verhältnis der Gruppe zu den Behörden, verlangt aber unbedingte Beachtung der gegebenen Be- stimungen.» Ferner wurde auf dem Rechtswege festgestellt, dass die Pferde und Autos der «Ersten Russischen National-Armee» der deutschen Wehr- macht und damit dem Deutschen Reich gehörten, das jedoch nach dem Zusammenbruch keine Vertretung mehr besass. Daher bestellte das Fürstlich Liechtensteinische Landgericht mit Edikt vom 4. 6. 1945 Rechtsagent Oswald Bühler in Mauren als Kurator für die Vermögens- werte des Deutschen Reiches. Die fürstliche Domänenverwaltung be- schlagnahmte 9 Personen- und Lastkraftwagen sowie 6 Pferde als Haf- tung für ihre Forderungen. DIE WIRTSCHAFTLICHE FRAGE Es liegt auf der Hand, dass die Internierung für das kleine Land eine erhebliche politische, aber auch wirtschaftliche Belastung bedeu- tete, und dass man aus diesen Gründen den Insassen des Lagers nahe- legen musste, möglichst bald das Fürstentum wieder zu verlassen. Als erster war der Schweizer Journalist Blumer in seine Heimat abgereist. Erst nachdem ein französischer Hauptmann aus dem Stabe der 1. fran- zösischen Armee eine beruhigende Erklärung über die Handhabung der Auslieferungen an die Sowjetmacht abgegeben hatte, meldeten sich die ersten Rückwanderer in die französische Zone. Der erwähnte Hauptmann teilte mit, dass die Sowjets bisher nur Offiziere, die gegen sie gekämpft, füsiliert hätten. Dagegen brauchten Staatenlose und Ost- arbeiter nichts zu befürchten. Am 14. Mai begaben sich die ersten aus den Reihen der Mannschaft nach Feldkirch in der Hoffnung, bald in ihre Heimat gelangen zu können. Bis Ende Mai waren es 162 Personen, und bis zum 6. August hatten 237 Insassen das Lager verlassen. Vor- nehmlich waren es Ostarbeiter. Drei Insassen waren illegal über die Grenze entwichen. Die beiden Polen und der Engländer hatten eine Ausreisegenehmigung über die Schweiz erhalten. Ebenfalls waren die 10 deutschen Chauffeure in ihre Heimat abgereist. Vier von den ord- nungsgemäss abgereisten Russen kehrten über die Schweiz wieder in 78
	        

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