Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1971) (71)

tionierungszuweisungen des Kriegswirtschaftsamtes.1 Zuschüsse erhiel- ten die Internierten durch freiwillige Gaben aus der Bevölkerung und vom Liechtensteinischen Roten Kreuz. Die ärztliche Betreuung erfolgte bei leichteren Erkrankungen durch eigene Ärzte und eigenes Hilfsper- sonal unter Oberaufsicht des Landesphysikus. Schwerere Fälle kamen ins Krankenhaus nach Vaduz. Die Bevölkerung, die Anteil am Schicksal der Flüchtlinge nahm, überbrachte zahlreiche Kleidungsstücke, und das Liechtensteinische Rote Kreuz spendete bis zum Ende des Jahres neben Lebensmitteln, Medikamenten, Zigaretten, Unterwäsche, Kleidern, Schu- hen noch 150 Wolldecken und für einen Invaliden eine Fussprothese.2 Die geistliche Betreuung des Lagers erfolgte durch den Erzpriester D. Tschuboff der orthodoxen Gemeinde in Zürich. Er hielt jeden Monat einen Gottesdienst ab, der eine aufnahmebereite Gemeinde fand und stark besucht war. Am 18. Mai erliess die Regierung für das Internierungslager Ruggell folgende hier im Auszug wiedergegebene Verordnung: «1) Die Teile der weissrussischen Armee, die im Internierungslager in Ruggell zusammengefasst sind, werden als militärische Organisa- tion aufgelöst. 2) Die ganze Gruppe, sowie jedes einzelne Mitglied derselben, Offi- ziere und Mannschaften, werden den zivilen Gesetzen und Verord- nungen des Landes unterstellt. ... 8) Wer gegen die Bestimmungen des Gesetzes oder der Lagerordnung 1 LRA, Nr. 230/43, «Russ. Internierte». Die Lebensmittelzuteilung im Inter- nierungslager Vaduz betrug pro Person und Tag am 25. 9. 1945: Milch 4 dtl. Vollmilch für Frauen Magermilch '/» Liter für Männer oder 1 dtl. Vollmilch Brot 500 gr. Kartoffeln 400 gr. •Fleisch 50 gr. zweimal wöchentlich Eier 4 Stück pro Monat Käse 40 gr. Magerkäse Suppeneinlagen 20 gr. Zucker 16 gr. . Für Kranke Sonderzuteilung nach ärztlicher Verordnung. 2 LRA, Jahresbericht des Liechtensteinischen Roten Kreuzes für das Jahr 1945. S. 27. 77
	        

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