Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1971) (71)

Ganz im Gegenteil, die Sachverständigen fanden die Brücke als plan- und consensgerecht ausgeführt. Das Kollaudierungsprotokoll fertigten: st. gallischerseits der Kantonsingenieur Bersinger und der Oberinge- nieur-Stellvertreter A. Müller; liechtensteinischerseits der Fürstl. Lan- desverweser Stellwag und der Landestechniker Oberingenieur Hinner. Für die Vertragsgemeinden zeichneten: Vorsteher Ludwig Marxer (Eschen), Vorsteher Kind (Gamprin), Gemeindeammann B. Schob (Garns) und Präsident J. Hagmann (Haag). Die Fürstl. Regierung erteilte hiernach am 14.9.1896 die Benützungs- genehmigung und wies die Brückenverwaltung an, die im Kollaudie- rungsprotokoll angeordneten baulichen Vorkehren auszuführen. Zugleich mit der Eröffnung der Rheinbrücke traten auch die Vor- schriften für die Erhebung der Brückengelder in Kraft. Das Baudeparte- ment St. Gallen erbat dann später für das Rheinkorrektionspersonal eine Ausnahme, welche aber die Brückenverwaltung nicht zugestehen wollte. Diese befürchtete nämlich Anstände beim Einzüger. Das er- wähnte Departement liess es indes nicht dabei bewendet sein und erbat mit Note vom 20. 7. 1897 die Intervention der liechtensteinischen Re- gierung, worauf dann die Brückenverwaltung schliesslich unter be- stimmten Kautelen in die Abgabenbefreiung einwilligte. Vielleicht wollte die Kommission — wohl mit einem Seitenblick auf die freund- nachbarlichen Beziehungen — die Sache nicht auf die Spitze treiben. Im Jahre 1908 erbat die k. k. Finanz-Bezirksdirektion für Vorarlberg und Liechtenstein von den Gemeinden Eschen und Gamprin, für welche die Wachorgane auch die Mauttaxen an der Rheinbrücke einheben mussten, einen entsprechenden Beitrag für den Bau eines Wächter- häuschens bei der Rheinbrücke. Die Baukosten betrugen 2 175 kr. und 72 Heller, woran die genannten Gemeinden einen Beitrag von 545 Kro- nen leisten sollten. Die angerufenen Gemeinden verstanden sich unter der Voraussetzung, dass die Gebühren noch während 10 Jahren durch die Wachorgane erhoben werden, zur Bezahlung des erwähnten Kosten- anteiles. Anlässlich einer im Jahre 1912 nach Garns einberufenen Versamm- lung der Vertreter der interessierten Gemeinden Garns, Haag, Eschen und Gamprin nahm man eine Brückenreparatur in Aussicht. Dazu 7 Rechts nebenstehend : Eine Abrechnung der Brückenverwaltung 130
	        

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