dessen baldigen Ablauf man behördlicherseits die Interessenten ver- tröstete. An Reibungsflächen mangelte es auch später — im Jahre 1859 — nicht, obgleich der alte Brückenstreit zu ruhen schien. Die Wachorgane des Nebenzollamtes beklagten sich nämlich bei ihrem k. k. Hauptzoll- amte in Feldkirch wegen der unübersichtlichen Zugangsverhältnisse bei der Fähre, die es den Passanten ermöglichten, während der Zeit, da das Zollpersonal den Zollpflichtigen zum Zollamte geleitete, zwei- mal die Ufer zu wechseln. Das angerufene Hauptzollamt verlangte hiernach die ehestmögliche Zurückverlegung der Fähre an die frühere Stelle (gegenüber dem Zollamte). 4 Kartenausschnitt: Bendern mit der Überfahrtstelle der Rheinfähre 124