Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

gehörte selber der revolutionären Bewegung an,152 zudem wäre die Truppe, wie bereits gezeigt wurde, führungslos gewesen.153 Da die beiden Regierungen der Hohenzollernschen Fürstentümer erklärten, ihre Kontingente wegen innerer Unruhen und leerer Kassen weder aufstellen noch ausmarschieren lassen zu können,154 betrachtete Menzinger das Bataillon sozusagen als aufgelöst; Liechtenstein, das nur einen Zug im Hohenzollern-Liechtensteinischen Bataillon ausmachte, war damit «hinlänglich von selbst entschuldiget».155 Als daher die Bun- desversammlung am 10. April die Regierungen, welche die Kriegsbe- satzung von Landau zu vervollständigen hatten, erneut aufforderte, ihre Kontingente sofort dahin abgehen zu lassen,150 kam Liechtenstein die- sem Aufgebot nicht nach. Menzinger wollte die Wehrverfassung der Frankfurter Nationalversammlung oder doch einen weiteren Beschluss der Bundesversammlung abwarten, «indem alles andere nur Unruhen herbeiführen möchte».157 Er folgte dem Gebot der Klugheit, wenn er diesen hochexplosiven Zündstoff nicht ans Licht holte. Der Gesandte riet, die Bundesversammlung mit einer dilatorischen Erklärung zu be- ruhigen,158 doch der Fürst wies ihn an, der Bundesversammlung die Unmöglichkeit der Erfüllung der militärischen Bundespflicht klarzu- machen und zugleich nachdrücklich auf das genugsam bewiesene Be- streben des, Fürsten, seinen Bundespflichten zu genügen, hinzuweisen.159 Als am 6. August 1848 zur Huldigung für den von der Nationalver- sammlung in Frankfurt gewählten Reichsverweser in allen deutschen Staaten Truppenparaden abgehalten werden sollten,100 musste sich der Landesverweser in Vaduz damit begnügen, den Aufruf des Reichsver- wesers zu verkünden und in Abwesenheit des Militärs allein die 152 Menzinger an Fürst, 27. Apr. 1848, HK S 360, Nr. 5261. 153 Siehe oben S. 74 f. 154 Niedermayr an Oberamt und Hofkanzlei, 2. Apr. 1848, LRA XXVII/DJ, Fasz. 14, Mat. 15 pol. 155 Menzinger an Niedermayr, 7. Apr. 1848, ebda., ad 238. 156 Prot. BV. 1848, Sep. Prot. § 2, 378<l f. 157 Siehe oben Anm. 152. 158 Holzhausen an Fürst, 25. Apr. 1848, HK S 360, Nr. 5217. 159 Fürst an Holzhausen, 3. Mai 1848, HK S 360, Nr. 5217, 5261, 5262. 160 Reichsminister des Krieges an Hofkanzlei, 16. Juli 1848, LRA XXVII/Fi, ad 445. 91
	        

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