Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

aufrechtzuerhalten wünschte,100 versöhnte er sich wieder107 und machte bereits'am 2. und 11. Mai 1848 nochmals wesentliche Zusagen an das Land, die zur endlichen Zufriedenheit des Volkes ausfielen.108 Er ver- sprach, die Mehrzahl der letzten Bitten des Landes zu erfüllen, teils durch eigene Anordnung — wie die Begrenzung des Wirkungskreises der Hofkanzlei —, teils durch Erledigung beim künftigen neuen Land- tag. Das Ohmgeld und die behebte Steuer wollte er als Staatsgefälle überlassen, sofern sie vorderhand zur Herstellung des Schlosses ver- wendet würden, um eine zeitweilige Residenz des Fürsten im Land zu ermöglichen.101' Alle Fronen an die Obrigkeit erklärte er für abgeschafft ab 1. Juli 1848.110 Indem der Fürst aber zugleich einige Vorbehalte anbrachte, zeigte er deutlich, dass seine Konzessionen nicht allein dem Druck der Um- stände, sondern eigener Überzeugung entsprangen. Er wandte sich ge- gen eine zu allgemeine Verwendung des Begriffs «Feudallast». Da es sich bei den sogenannten Feudallasten zum Teil um normale privat- rechtliche Abmachungen aus neuerer Zeit handelte, konnte er zumin- dest ein Ersatzrecht beanspruchen. Dies war der Fall bei den erst einige Jahre zuvor aus fürstlichem Privatbesitz veräusserten Lehengütern, die gegen einen ermässigten Kaufpreis und die Übernahme des Laudemiums abgegeben worden waren. Ein Entgegenkommen in bezug auf die Feu- dallasten knüpfte der Fürst daher an die Bedingung, dass im Lande die Rechtsgleichheit unter den Bürgern praktisch durchgeführt werde, in- dem die durch Gesetz oder Übung bisher Bevorrechteten auf ihre Privi- 107 Vgl. das fürstl. Handbillett an Menzinger, 3. Mai 1848, LRA C/3, Nr. 310; .ebenso HK S 360; besonders aber das sehr versöhnliche Schreiben des ' Fürsten an die Ausschüsse, 17./19. Mai 1848, HK 1863/10370 (1848/5669); Regierungsamt an" Karl Schädler, 26. Mai 1848, LRA Schädler Akten 282; ebenso LRA C/3, ad 336. 108 Fürstl. Erlass vom 2. Mai 1848, LRA C/3, Nr. 5266; ebenso HK 1863/10370 (1848/5266); Kopie im LRA Schädler Akten 278. - Fürstl. Handbillett vom 11. Mai 1848, HK 1863/10370 (ad 1848/5391); Regierungsamt an alle Orts- gerichte, 26. Mai 1848, LRA C/3, ad 325. 109 Erlass vom 2. Mai 1848, siehe oben Anm. 108. 110 Fürstl. Handbillett vom 11. Mai 1848, siehe oben Anm. 108. 82
	        

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