Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

reich wurde bereits eine Verfassung entworfen67 und in Deutschland sah man einer deutschen Gesamtverfassung entgegen. Unter dem Druck der Ereignisse und nach vorbereitenden Versammlungen ordnete die Bundesversammlung am 30. März und 7. April die Wahl von National- vertretern in allen Gebieten des Deutschen Bundes an. Diese deutsche Nationalversammlung sollte in Frankfurt eine deutsche Reichsverfas- sung ausarbeiten. Auch Liechtenstein hatte einen Vertreter zu entsen- den.88 Die neue liechtensteinische Verfassung sollte mit dem österrei- chischen und dem deutschen Verfassungswerk wesentlich in Einklang stehen; solange, schrieb der Fürst am Schluss seines Erlasses, müsste daher mit der eigenen Verfassung noch zugewartet werden.09 Da aber der Fürst nahezu alle Neuerungen der künftigen Volksvertretung zur Bearbeitung vorbehalten hatte und diese Volksvertretung von der neuen Verfassung abhing, so war die ganze innere Entwicklung Liechtensteins zum modernen, konstitutionellen Staat, in so- greifbarer Nähe sie nun lag, vor allem von dem Zustandekommen der deutschen und der öster- reichischen Verfassung abhängig gemacht. Der Fürst wies den nunmehrigen Landesverweser an, sich bereits nach dem Erlass zu benehmen und besonders auch den Ausdruck «Unterthan» zu vermeiden. Er sollte, wenn notwendig, auch schon mit den einflussreichen Männern über einzelne Gegenstände Rücksprache pflegen.70 Zur ersten gründlichen Beratung der Zusicherungen sah der Fürst einen besonderen Landtag der bisherigen Stände vor.71 Da aber die Wahl des Nationalvertreters eilte, ordnete er noch vorgängig einen gleichen Landtag an, der diese vornehmen sollte. Der alte Ständeland- tag konnte freilich dem neuen Geist im Land in keiner Weise mehr ent- sprechen; Alois sah dies selber ein, wenn er zum voraus wenigstens den Zuzug von zehn weiteren Männern durch die Stände gestattete.72 67 Kiszling, S. 54 ff.; Zechlin, Einheitsbewegung, S. 119 f. 68 Huber II, S. 598 ff., 606 ff. Siehe unten S. 83 ff. 69 Siehe oben Anm. 62. 70 Fürstl. Handbillett, 8. Apr. 1848, HK 1863/10370 (o. Nr.). 71 Fürstl. Eröffnung an die Stände, 8. Apr. 1848, LRA C/3, o. Nr.; ebenso HK 1848/4476. 72 Fürst an Landesverweser, 7. Apr. 1848, LRA C, Nr. 245, und 8. Apr. 1848, HK 1848/4476. 73
	        

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