Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

den und Vorarlberg stammten,42 den Liechtensteinern ebenso als Ver- treter einer ausländischen Autorität wie der k. k. Rentmeister von Feld- kirch erscheinen. Eine gegen die Geistlichen gerichtete Tendenz wäre auch von dem Umstand her, dass sie als Pfründeninhaber die kirch- lichen Zehnten erhoben,43 zu verstehen gewesen. Wahrscheinlicher ist indessen, dass man von der Volksvertretung nicht jeden Geistlichen schlechthin, sondern die Geistlichkeit in der bisherigen Übervertretung, als geschlossenen, privilegierten Stand, ausgeschlossen wissen wollte. Als ganzes betrachtet erweisen sich die Begehren vom 22. und 24. März als durchaus revolutionär, indem man eine gänzliche Umgestal- tung dessen bezweckte, was die Verfassung des Staates ausmacht, näm- lich die Ordnung, nach der dessen Wille gebildet und vollzogen, sein Bereich abgegrenzt und die Stellung seiner Mitglieder in und zu ihm geregelt wird.44 Im übrigen hatte Menzinger nicht unrecht, wenn er dem Fürsten zu den Forderungen der Liechtensteiner berichtete, sie wären «im Allgemeinen der Nachhall von dem, was in den übrigen deutschen Staaten verlangt worden ist».45 Sie stimmten mit den soge- nannten Märzforderungen der andern deutschen -Länder weitgehend überein. Dass es aber der Mehrzahl der Bevölkerung in erster Linie um ma- terielle Zugeständnisse ging und erst in zweiter Linie um politische, darf nicht übersehen werden. Die Aufhebung der Lasten war in allen bäuerlichen Gegenden das eigentliche Ziel der Erhebungen.40 Nur die Führer der Bewegung, die über klarere Ideen verfügten, wie Kaiser, Schädler, Grass, einige Geistliche, Lehrer, Handelsleute und Wirte, stellten die politischen Forderungen in den Vordergrund. Wenn man von der neuen Verfassung alles Heil erwartete, wie Menzinger Ende 42 In der ersten Konferenz des liechtenstein. Priesterkapitels im Jahre 1850 waren von 10 Geistlichen nur 4 Liechtensteiner. Vgl. Marxer, Priesterkapi- tel, JBL 1934, S. 68'ff. • 43 Vgl. Menzinger an Dekan Wenzel in Eisgrub, 30. Sept. 1858, LRA CVII/135, Nr. 967. Vom Novalzehnt erhielt die Geistlichkeit zwei, die Obrigkeit einen Drittel; Oberamt an Fürst, 29. März 1848, HK 1863/10370 (1848/5391). 44 . Jellinek, S. 505. 45 Menzinger an Fürst, 23. März 1863, HK 1863/10370 (1848/4079). 46 Vgl. Stadelmann, S. 78 ff. 68
	        

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