Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

vorbereitet wurden.223 So wurden durch das erwähnte Gemeindegesetz die Aufgaben und Rechte der Gemeinden erstmals schriftlich nieder- gelegt, die Erwerbung der Staatsbürgerschaft und die Auswanderung geregelt, durch eine neue Waldordnung und durch die Aufhebung des lästigen Trattrechts auf privatem Boden die Forst- und Weidewirtschaft verbessert und das komplizierte und kostspielige Exekutionsverfahren vereinfacht.224 Die überholte Polizeiordnung aus dem 18. Jahrhundert wurde durch eine neue ersetzt, welche doch auf humanes und soziales Denken hinweist, etwa wenn «Misshandlungen der Dienstboten durch Dienstherren» bei schwerer Strafe untersagt wurden.225 Einen Fort- schritt in Richtung auf persönliche Freiheit wie soziale Gerechtigkeit bedeutete die Aufhebung jener gesetzlichen Bestimmung, welche die Eheschliessung nur Hausbesitzern gestattet hatte.221' Mit der Errichtung eines Armenfonds wurde die Voraussetzung für eine gesetzliche Armen- fürsorge geschaffen.227 Vorausgegangen war schon 1836 als wichtiger Schritt in der Sozialgesetzgebung die Schaffung eines Waisenamtes, das die Bevormundeten und vor allem deren Vermögen der Willkür der Vormunde entzogen hatte.228 Nach der Katastrophe von 1846 ordnete der Fürst alle nur möglichen Erleichterungen für die betroffenen Unter- tanen an und griff selber wohltätig ein.229 Im folgenden Jahr reiste er erneut nach Liechtenstein, um sich persönlich ein Bild zu machen, wie dem Land geholfen werden könnte. Er entwarf einen eigentlichen wirt- schaftlichen und sozialen Reformplan: Der Rhein sollte endgültig ein- gedämmt und die Rüfen gebannt, die Zehnten abgelöst, Hausindustrien eingeführt, das Schulwesen verbessert, die Viehzucht gehoben, Ge- 223 Quaderer, S. 111 ff. — Dazu die von Gemeindeausschüssen dem Fürsten während seines Besuches vorgelegte ausführliche Bittschrift, Kopie, AFRh F 16. Ein Teil der Wünsche fand freilich noch keine Erfüllung. 224 Ebda., S. 190 ff. 225 Polizeiordnung vom 14. Sept. 1843, § 27, LRA Schädler Akten 259; vgl. auch § 41. Vgl. Quaderer, S. 194 ff. ' • 226 Quaderer, S. 127. 227 Ebda., S. 197 f. Siehe unten S. 259 f. 228 Quaderer, S. 178 ff. 229 Siehe oben S. 37 f. 50
	        

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