Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Bürger zum Allmosengeben aufzufordern: Dabei sollte diesen nach genauer Berechnung der zu benötigenden Geldsumme ein gewisser Geldbetrag nahegelegt werden. Da Schmidt davon überzeugt war, von den «gewöhnlichen» Ge- meindebewohnern keine allzugrossen Geldsummen zu erhalten, soll- ten diese auch Nahrungsmittel beisteuern können. Für die «gesunden Armen» hatte der Geistliche die gute Idee, «Spinräder, Baumwolle zum Spinnen usw.» auszuteilen samt einem Anteil aus den Allmosen. Schmidt gedachte schliesslich auch noch jener Gruppe von Armen, welchen nur Lebensmittel und nicht etwa Geld verabreicht werden sollte, «damit ihnen die Gelegenheit zum Spielen und Trinken nicht an die Hand gegeben wird». Im allgemeinen war Bargeld nur für Kranke bestimmt, zum Ankauf von Arzneien und bei, Genesung zum Erwerb «kräftiger Nahrung». Mit diesen Ideen hatte Schmidt zweifellos wertvolle und dann auch nachgeahmte Vorschläge gemacht. Er erhob sich durch die Betonung einer auf Naturalien ausgerichteten. Unterstützung aber zum Anwalt einer lokalen und nicht vom Oberamt aus gesteuerten Zentral-Armen- kasse. Verzeichnisse über die Ortsarmen Auf Grund der Listen, welche die Seelsorger teilweise auch mit Hilfe der Richter zusammengestellt hatten, lassen sich in Liechtenstein 205 hilfebedürftige Personen nachweisen: Davon 43 Männer, 52 Frauen und 110 Kinder. Diese, Aufstellung ist freilich nicht vollständig, fehlen doch die Angaben vor allem über Schaan, aber auch Mauren, Nendeln und Planken, womit sich die Zahl sicherlich auf über 250 erhöht ha- ben-würde. Nicht beachtet sind aber auch alle in Liechtenstein wohn- haften Ausländer, für welche das Oberamt nicht zu sorgen gedachte. Ihre Zahl wird jedoch nicht gross gewesen sein. Bei den angeführten 205 Personen handelte es sich wirklich um die ärmsten der Armen: Um solche einmal, die man als «Hausarme» bezeichnete und die eigent- lich von einer öffentlichen Armenanstalt versorgt werden sollten. Da- runter finden wir alte, kranke Menschen, Bresthafte wie Blinde, Taube und Geisteskranke. 496
	        

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