Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Die Anfragen beim Magistrat der freien Reichsstadt Ravensburg im Jahre 1802 brachten dann endlich nach ihrem Muster für Liechtenstein neue Arbeits- und Gehaltsverhältnisse: Ein gemeiner Soldat erhielt eine monatliche Löhnung von 3 Gulden und 10 Kreuzern. Zur Beschaf- fung des Brotes täglich 8 Kreuzer, für Quartierkosten 2 Kreuzer. Hiefür musste der Soldat jeden dritten Tag 24 Stunden Wach- und Polizeidienst leisten. Die anderen zwei Tage hatte er zu seiner freien Verfügung. Sonderdienst während dieser Zeit wurde für 24 Stunden mit 20 Kreuzern entlöhnt. Für die Streifzüge auf dem Land erhielt der «gemeine Mann» 24 Kreuzer und der Unteroffizier 36 Kreuzer zusätz- lich, bei Transporten von Bettlern, Vaganten usw. zu den Grenzen der Soldat für eine Wegstunde 15 Kreuzer, ohne Wegzehrung und Bezah- lung des Heimweges. Dass das Oberamt bemüht war, auch für das leibliche Wohl der Soldaten zu sorgen, kommt in einer Instruktion zum Ausdruck: «So viel es die Verpflegung anbelangt, so werden sie von der Landschaft so be- handelt werden, dass sie dabey vergnügt sein können ...... Trotz dieser Vergünstigungen gab es immer noch Soldaten, die ihren Dienst nicht ernst nahmen. Ein Musterbeispiel und die Schande des Oberamtes war der Gefreite Josef Schreiber in Vaduz, der im Ort für die Bettlerbekämpfung verantwortlich war: Trotz wiederholter Mahnungen hielt er seine Dienststunden nicht ein und kam auch sei- nen Aufgaben nicht nach, indem er seine «Schuldigkeit bisher nur auf den Schein» versah und nicht «wie es recht ist». Man drohte ihm Arbeitskontrolle, Arrest und gar Entlassung an, wenn er von nun an nicht täglich von 6 Uhr früh bis 20 oder 21 Uhr im «Adler» seinen Dienst versehe. Die einstündige Mittagspause hatte er unregelmässig zu halten, «damit die Bettler die Stund (seiner) Ab- wesenheit nicht genau wissen». Schwierigkeiten mit den «nachsichtigen Schiffsleuten» Der erfolgreiche Kampf gegen das ausländische «Bettlergesindel» hing zu einem Grossteil davon ab, ob sich die Nachbarländer zu koor- dinierten Massnahmen bereitfinden würden und wie weit es gelang, die Grenzen zu kontrollieren. Wenngleich auch der Rhein eine natür- liche und schwer zu überwindende Grenze war, die benachbarten 490
	        

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